Ist der werdenden Mutter bekannt, dass eine Schwangerschaft besteht, sollte sie Ihre*n Arbeitgeber*in schnellstmöglich darüber informieren. Nur so kann die Arbeitgeber*innenseite die Mutterschutzbestimmungen einhalten.
Sobald der*dem Arbeitgeber*in die Mitteilung der Schwangerschaft vorliegt, ist sie*er verpflichtet, unverzüglich die Bezirksregierung über die Schwangerschaft zu informieren.
Arbeitsschutz Unterweisung
6. Anzeigepflicht Schwangere
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