- Arbeitnehmende sind mindestens einmal jährlich zu unterweisen.
- Kosten für entsprechende Maßnahmen des Arbeitsschutzes dürfen nicht auf die Beschäftigten umgelegt werden.
- Eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der ausgeübten Tätigkeiten der Mitarbeitenden ist durchzuführen.
- Bei Übertragung von Aufgaben auf Arbeitnehmende ist die persönliche Eignung und die Qualifizierung zu berücksichtigen.
- Defekte/Beschädigte Arbeitsmittel sind der weiteren Benutzung zu entziehen und „stillzulegen“ bis der Mangel behoben ist.
Arbeitsschutz Unterweisung
1.1. Pflichten der Vorgesetzten/Führungskräfte
Lizenziert unter Creative Commons Attribution Share Alike License 4.0