Nach Räumung des Gebäudes haben sich alle Beschäftigten (und Studierende) am Sammelplatz einzufinden.
- Sollte der offizielle Sammelplatz nicht aufgesucht werden können (z.B. versperrt), ist die nächstgelegene große Fläche mit Sichtkontakt zum Sammelplatz aufzusuchen.
- Die Anwesenheit ist zu kontrollieren.
- Erst nach offizieller Weisung darf das Gebäude wieder betreten werden.
- Auf gar keinen Fall ohne offizielle Weisung nach Hause gehen!
Die Sammelplatz-Pläne hängen an zentralen Stellen Ihres Gebäudes aus.
Beispiel: Sammelstelle des Philosophikums