- Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen nach dem Unfalltag muss der Unfall der Unfallkasse gemeldet werden (Der Unfalltag selbst wird nicht, Wochenendtage werden mitgezählt).
- Die*Der Vorgesetzte füllt die Anzeige aus und sendet diese per Hauspost an Abteilung 41 Personalmanagement.
- Link zur Unfallanzeige
Arbeitsschutz Unterweisung
4.3. Unfallanzeige Angestellte
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