Die Beschäftigten haben Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu unterstützen.
Sie dürfen Weisungen, die erkennbar gegen Sicherheit und Gesundheit gerichtet sind, nicht befolgen.
Arbeitsschutz Unterweisung
1. Grundsätze der Prävention
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