- Jeder Dienst- und Wegeunfall mit Körperschaden ist zu melden.
- Beamt*innen füllen die Anzeige eigenhändig aus und senden diese an Abteilung 41.
- Die Unfallanzeige für Beamt*innen finden Sie hier.
Arbeitsschutz Unterweisung
4.4. Unfallanzeige Beamt*innen
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