Die Namen und Standorte Ihrer Sicherheitsbeauftragten, Ersthelfer*innen, Brandschutzhelfer*innen und Befähigten Personen für Leitern und Tritte Ihres Instituts finden sie hier:
Ersthelfer*innen
- Im Notfall: Einleitung lebensrettender Maßnahmen
- Betreuung von Verletzten, bis Fachpersonal eintrifft
- Bei leichteren Verletzungen: verunfallte Personen im Rahmen der Ersten Hilfe versorgen
- Kontrolle der Mittel zur Ersten Hilfe, z.B. von Verbandsmaterial
Brandschutzhelfer*innen
- Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden
- Unterstützung bei der Durchführung von Evakuierungen und Evakuierungsübungen
- Einweisen der eintreffenden Rettungskräfte
- Brandschutzhelfer*innen sind gegenüber den in Sicherheit zu bringenden Personen (Beschäftigte, Besucher*innen, Studierende) weisungsbefugt. Die Weisungsbefugnis ist räumlich auf den Einsatzbereich der Brandschutz- und Evakuierungshelfer*innen sowie zeitlich auf den unmittelbaren Evakuierungsfall beschränkt.
Sicherheitsbeauftragte
- Unterstützung und Beratung von Führungskräften und Verantwortlichen
- Ansprechpartner*innen für gesundheitsgerechtes Arbeiten
- Motivation des Kolleg*innenkreises zu gesund- und sicherheitsgerechtem Verhalten
- Sicherheitsbeauftragte tragen in ihrer ehrenamtlichen Funktion keine (zivil- und strafrechtliche) Verantwortung und haben grundsätzlich keine Weisungsbefugnis.
Befähigte Personen für Leitern und Tritte
- Kontrolle des ordnungsgemäßen Zustandes von Leitern und Tritten