Ein zentraler Aspekt bei der Planung eines Studiums – gerade auch für internationale Studierende – ist die Finanzierung. Um ihr Studium erfolgreich zu bestreiten, sind viele Studierende angewiesen auf
• einen Nebenjob • ein Stipendium • ein Darlehen.
Hier finden Sie wertvolle Tipps und Hinweise zur erfolgreichen Finanzierung Ihres Studiums.
Kosten an der UzK
Gibt es an der Universität zu Köln Studiengebühren und was ist der Semesterbeitrag?
Jedes Semester müssen alle ordentlich eingeschriebenen Studierenden der Universität zu Köln den Semesterbeitrag bezahlen. Der Semesterbeitrag wird jedes Semester neu errechnet und besteht aus dem Sozialbeitrag für das Kölner Studierendenwerk (KSTW) und dem Beitrag für die Studierendenvertretung AStA. Außerdem werden mit seiner Hilfe der Hochschulsport und das Semesterticket finanziert (freie Fahrt im ÖPNV mit dem 'Deutschlandsemesterticket').
Die Höhe des aktuellen Semesterbeitrags ändert sich jedes Semester. Im Sommersemester 2024 beläuft sich der Semesterbeitrag auf 304,15 €.
Die Universität zu Köln erhebt keine Studiengebühren.
Lebenshaltungskosten in Köln
Lebenshaltungskosten in Köln
Die Ausgaben eines Studierenden belaufen sich in etwa auf circa 986,00 € pro Monat: (ungefähre Schätzung, unter anderem auf Basis der 22. Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerks, Stand: 2021):
Miete (einschließlich Nebenkosten)
442,00
Ernährung
200,00
Kleidung
47,00
Lernmittel
20,00
Semesterbeitrag *
53,00
Krankenversicherung, Arztkosten
120,00
Kommunikation (Tel., Internet)
33,00
Freizeit/ Kultur/ Sport
71,00
* Als Semesterbeitrag sind pro Semester/6 Monate 304,15 € zu zahlen (Stand SoSe 2024). Es enthält ein deutschlandweit gültiges Ticket für den öffentlichen Nahverkehr.
Aufenthaltserlaubnis und Finanzierungsnachweis
Wenn Sie einen Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums in Deutschland beantragen, müssen Sie der Ausländerbehörde einen Finanzierungsnachweis vorlegen. Aus diesem Nachweis muss hervorgehen, dass Sie die während Ihres Aufenthaltes in Deutschland anfallende Kosten decken können. Der Betrag, der nachgewiesen werden muss, richtet sich nach Regelsätzen für deutsche Studierende. Zurzeit sind dies 934Euro im Monat, d.h. 11.208 Euro im Jahr.
Hinweis: Zum Wintersemester 2024/2025 wird der BaföG-Höchstsatz von 934 auf 992 Euro steigen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Botschaften und Ausländerbehörden ab dem Wintersemester 2024/25 einen Betrag von 992 € pro Monat verlangen werden, d.h. 11.904 Euro pro Jahr. Bitte denken Sie schon jetzt daran und blocken Sie ggf. mehr Geld für die Beantragung des Visums oder Aufenthaltserlaubnis.
Sie können den Finanzierungsnachweis mit Hilfe folgender Nachweise belegen:
WICHTIG: Nicht jede Ausländerbehörde akzeptiert jeden Finanzierungsnachweis!
Wirempfehlen daher unbedingt die Eröffnung eines Sperrkontos, da dieser Finanzierungsnachweis von allen Ausländerbehörden akzeptiert wird. Die Summe von 11.208 Euro müssen Sie ebenfalls bei jeder Verlängerung des Aufenthaltstitels in Deutschland über ein Jahr nachweisen. Daher empfiehlt es sich, während des gesamten Studiums die gesamte Summe auf dem Sperrkonto zu belassen und die Ausgaben, die während des Studiums anfallen, - wenn möglich - anderweitig zu finanzieren (zB. durch Nebenjob, Unterstützung der Eltern etc.).
Für viele Studierende gehört es zum Alltag, neben dem Studium zu arbeiten. Das Studium sollte dennoch an erster Stelle stehen - dafür sorgen die gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsrecht für Studierende.
EU/EWR-Studierende: Für EU/EWR-Studierende gelten arbeitsrechtlich die gleichen Bestimmungen wie für deutsche Studierende - während der Vorlesungszeit dürfen sie bis zu 20 Stunden/Woche und während der Semesterferien bis zu 40 Stunden/Woche arbeiten, ohne dass sie sozialversicherungspflichtig werden, d.h. sie müssen nicht in die Sozialversicherung einzahlen. Wenn Studierende mehr arbeiten, d.h. der Nebenjob mehr Zeit einnimmt als das Studium und sie mehr als 538 EUR verdienen, werden auch Studierende sozialversicherungspflichtig.
Wichtig: Wenn EU/EWR-Studierende einen studentischen Nebenjob annehmen, müssen sie sich bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichern! Bitte erkundigen Sie sich bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung.
Nicht-EU/EWR-Studierende: Für internationale Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten gelten beim "Jobben" gesetzliche Beschränkungen. Die Finanzierung des Lebensunterhaltes in Köln ist somit auf diesem Wege nicht möglich, allenfalls kann etwas dazu verdient werden. Die erlaubte Beschäftigungszeit sind 140 ganze Tage (4-8h/Tag) oder 280 halbe Tage (1-4h/Tag) pro Jahr. Diese Regelung gilt auch für bezahlte sowie unbezahlte Praktika! Studentische Hilfstätigkeiten sind von dieser Regelung ausgenommen, d.h. eine studentische Hilfskraft darf mehr Stunden arbeiten.
Für alle Beschäftigungsverhältnisse gilt: bitte informieren Sie die Ausländerbehörde über Ihre Nebentätigkeiten und stellen Sie sicher, dass Sie die Zeiträume, in denen Sie arbeiten, dokumentiert haben.
Sollten Sie einer Tätigkeit nachgehen wollen, die die 140/280-Tage-Regelung überschreitet (z.B. Vollzeitpraktika über mind. 6 Monate), müssen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde eine Genehmigung beantragen. Bitte kommen Sie im Vorfeld in unsere Beratung.
Stipendiat:innen: Wenn Sie auf Grundlage einer Stipendienzusage ein Visum zu Studienzwecken erhalten haben, dürfen Sie nicht jobben. Dies wird mit Ihrer Aufenthaltsbewilligung in Ihrem Pass eingetragen. Stipendiat:innen, die ohne Visum eingereist sind, müssen vor Aufnahme einer Nebentätigkeit eine Erlaubnis des Stipendiengebers einholen.
Doktorand:innen: Für Doktorand:innen gelten in Einzelfällen andere arbeitsrechtliche Bestimmungen. Bitte kontaktierenSie uns bei Fragen.
Stipendien
AKTUELL bis 20. Oktober 2024: Auschreibung von Stipendien für mehr Chancengerechtigkeit
Es gibt verschiedene Stiftungen und Organisationen, bei denen Sie sich als internationale Studierende um ein Stipendium bewerben können. Stipendiendatenbanken wie die Stipendiendatenbank des DAAD bieten Ihnen eine umfangreiche Übersicht über unterschiedliche Stipendienprogramme unter Berücksichtigung Ihres Herkunftslandes und Ihrer Fachrichtung.
Die Vergabekriterien sind sehr unterschiedlich - ausschlaggebend ist neben der fachlichen Qualifikation bei manchen Stipendien auch die soziale Lage der Bewerber:innen.
Bitte beachten Sie: • Studienanfänger:innen haben tendenziell weniger Aussicht auf ein Stipendium als Studierende im fortgeschrittenen Studium. Stipendien werden vorrangig an fortgeschrittene Studierende, v.a. Master und Promotion, vergeben. • eine Förderung des kompletten Studiums ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Sollten Sie sich bereits in Ihrem Heimatland nach Stipendienmöglichkeiten erkundigen, erhalten Sie Informationen bei: • der Außenstelle des DAAD • der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft / Konsulat)
Stipendienprogramm der Universität zu Köln
Die Universität zu Köln bietet ein Stipendienprogramm für deutsche und internationale Studierende an. Das Programm besteht aus den folgenden Stipendien:
• Deutschland-Stipendium des Bundes • Sozialstipendium • Stipendium für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Alle drei Stipendien belaufen sich auf 300 €/Monat und werden nach Leistung vergeben. Beim Sozialstipendium sowie beim Stipendium für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung spielen zudem soziale Kriterien eine Rolle.
Studienkredit
Als Alternative zum Stipendium gibt es auch die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Kredits Geld für den Lebensunterhalt während des Studiums zu leihen. Bitte lassen Sie sich vor Aufnahme eines Studienkredits unbedingt beraten!
Wenn Sie sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, bietet die Sozialberatung des Kölner Studierendenwerk (KSTW) begrenzt Möglichkeiten kurzfristiger Darlehen und Hilfsfonds an. Die Voraussetzungen zum Erhalt des Darlehens müssen in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden.