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Erasmus+ Mobilität mit außereuropäischen Partnerhochschulen

Erasmus+ Mobilität mit außereuropäischen Partnerhochschulen

Das europäische Förderprogramm Erasmus+ unterstützt im Rahmen der Leitaktion 1 (KA 1) die internationale Lernmobilität von Einzelpersonen. Mobilitätsstipendien können für Studien-, Forschungs- sowie Weiterbildungs- und Lehrzwecke (Incoming und Outgoing) eingesetzt werden und adressieren Studierende (Bachelor, Master, PhD-Kandidat*innen), Lehrende sowie wissenschaftliches und nicht-wissenschaftliches Hochschulpersonal.

Neben der klassischen Mobilität zwischen Hochschulen aus Programmländern gibt es seit 2015 mit der KA 171 (bis 2020: KA 107) auch die Möglichkeit Mobilität mit außereuropäischen Partnerhochschulen zu fördern.

Welche Mobilitätsrichtungen und -level konkret förderfähig sind hängt vom Partnerland ab und wird von der Europäischen Kommission festgelegt. Einschränkungen betreffen in der KA 171 insbesondere die Mobilität für Studierende.


Länderkooperationen im Rahmen von „Erasmus+ mit Partnerländern“

Die Länderkooperationen im Rahmen von „Erasmus+ mit Partnerländern“ sind in der Regel an eine bestimmte Fakultät bzw. einen konkreten Fachbereich gebunden und werden von diesem federführend betreut.

Auch die Auswahl der Teilnehmer*innen erfolgt fachspezifisch durch die zuständigen Vertreter*innen des jeweiligen Fachbereichs.

Detaillierte Informationen zur Auswahl sowie zu den Bewerbungsfristen erhalten Sie von der entsprechenden Kontaktperson, bzw. dem zuständigen ZiB:
 

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