zum Inhalt springen

Erasmus+ ist das Mobilitätsprogramm der Europäischen Union

Das Erasmus+ Programm wurde 1987 ins Leben gerufen, um die Zusammenarbeit der europäischen Hochschulen und die Mobilität von Studierenden und Dozierenden zu fördern.

Das europäische Bildungsprogramm Erasmus+ ermöglicht den Studierenden, einen Teil ihres Studiums an einer europäischen Partneruniversität zu absolvieren und bietet dabei zahlreiche attraktive Anreize:

 

  • die Befreiung von Studiengebühren an der Partnerhochschule

  • einem monatlichen Mobilitätszuschuss

  • Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

  • etablierte Netzwerkstrukturen

  • vereinfachte Nominierungs- und Anmeldeverfahren bei den Partnerhochschulen

  • und oftmals auch kostenlose bzw. günstige Sprachkurse

Um an dem Programm teilzunehmen, müssen die europäischen Hochschulen alle sieben Jahre einen Antrag in Brüssel für eine sog. Erasmus+ Charter (ECHE) einreichen. Die Universität zu Köln hat die ECHE sowohl 2014 als auch 2021 erhalten und ist damit berechtigt, bis 2028 am Erasmus+ Programm teilzunehmen.

Um die ECHE zu erlangen, musste ein Erasmus Policy Statement (EPS) eingereicht werden, in dem die Universität darlegt, welche Strategien und Ziele sie mit dem Erasmus+ Programm verfolgt und durch welche Maßnahmen die Qualität in den Mobilitätsaktivitäten gesichert werden soll.

Das Erasmus+ Programm sieht die Anrechnung von Studienleistungen vor. Die wichtigsten Instrumente für die Anerkennung sind das Learning Agreement und das Transcript of Records.

Bitte beachten Sie, dass die Fakultäten für die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen zuständig sind und nicht das International Office. Wenden Sie sich daher bei Anerkennungsfragen bitte direkt an die FachkollegInnen in den Fakultäten bzw. an den jeweiligen Prüfungsausschuss. Die Anerkennung erfolgt an der UzK auf der Grundlage von ECTS, der Prüfungsordnungen der einzelnen Fächer und gemäß der Lissabon Konvention.


 

Erasmus+ in Köln


 

Erasmus+ Auslandsstudium

Studierende erhalten mit Erasmus+ die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern.

Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden. Nach Abschluss des ersten Studienjahres können Studierende für einen Studienaufenthalt in jeder Studienphase (d.h. Bachelor, Master und Promotion) jeweils insgesamt zwölf Monaten (bei Mindestaufenthaltsdauer jeweils 2 Monate)  an einer ausländischen Gasthochschule gefördert werden.

Erfahren Sie mehr darüber, wie sie mit Erasmus+ im Ausland studieren können


 

Erasmus+ Praktika

Innerhalb des Erasmus+ Programmes werden auch Praktika für Studierende in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland gefördert.

Informationen zum Erasmus+ Praktikum im Ausland.


 

Personalmobilitäten

Dozierendenmobilität

Mobilität zu Unterrichtszwecken an deutsche Hochschulen

Lehrendenmobilität


Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die im Besitz einer Erasmus+ Universitätscharta sind. Die Gastdozierenden sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.

Die Lehraufenthalte müssen mindestens acht Unterrichtsstunden an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen umfassen und dürfen höchstens sechs Wochen dauern.

Die Förderlinie steht folgenden Personengruppen zur Verfügung:

  • Professor*innen und Dozierenden mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • wissenschaftliche Mitarbeitende
  • Doktoranden, die in der Lehre tätig sind

Der Mittelbedarf für Lehrmobilitäten wird jährlich im Sommer für das folgende Studienjahr bei den Fakultäten abgefragt.

Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Vorgegebene Fahrtkostenpauschale (abhängig von der Distanz)
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz

 

Erasmus+ Stückkosten für Hin- und Rückfahrt in der Personalmobilität im Projekt 2023 (akademisches Jahr 2023/2024)

einfache Entfernung gem. Distanzrechner (Erasmus+ Distance Calculator)Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer*in
(= Hin- und Rückfahrt)
Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer*in für „Grünes Reisen“
(= Hin- und Rückfahrt mit Bus und/oder Bahn)
10 – 99 km23 EUR-
100 – 499 km180 EUR210 EUR
500 – 1.999 km275 EUR320 EUR
2.000 – 2.999 km360 EUR410 EUR
3.000 – 3.999 km530 EUR610 EUR
4.000 – 7.999 km820 EUR-
8.000 km und mehr1.500 EUR-

 

Erasmus+ Stückkosten für Aufenthaltstage in der Personalmobilität im Projekt 2023 (akademisches Jahr 2023/2024)

ZiellandStückkosten je Tag pro Teilnehmer*in bis zum 14. Tag der Aktivität (ohne Reisetage)Stückkosten je Tag pro Teilnehmer*in vom 15. bis 60. Tag der Aktivität (ohne Reisetage)
70 % des Satzes
Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden180 EUR126 EUR
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern160 EUR112 EUR
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn140 EUR98 EUR

 

Erasmus+ Stückkosten für Hin- und Rückfahrt in der Personalmobilität im Projekt 2024 (akademisches Jahr 2024/2025)

einfache Entfernung gem. Distanzrechner (Erasmus+ Distance Calculator)Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer*in
(= Hin- und Rückfahrt)
Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer*in für „Grünes Reisen“
(= Hin- und Rückfahrt mit Bus und/oder Bahn)
10 – 99 km28 EUR56 EUR
100 – 499 km211 EUR285 EUR
500 – 1.999 km309 EUR417 EUR
2.000 – 2.999 km395 EUR535 EUR
3.000 – 3.999 km580 EUR785 EUR
4.000 – 7.999 km1.188 EUR1.188 EUR
8.000 km und mehr1.735 EUR1.735 EUR

 

Erasmus+ Stückkosten für Aufenthaltstage in der Personalmobilität im Projekt 2024 (akademisches Jahr 2024/2025)

ZiellandStückkosten je Tag pro Teilnehmer*in bis zum 14. Tag der Aktivität (ohne Reisetage)Stückkosten je Tag pro Teilnehmer*in vom 15. bis 60. Tag der Aktivität (ohne Reisetage)
70 % des Satzes

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Island, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staa) und 14 (Faröer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)

180 EUR126 EUR
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern160 EUR112 EUR
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn140 EUR98 EUR

 

 

Außergewöhnliche Kosten für „teures Reisen“

Wem steht der Realkostenzuschuss zu?
Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, denen gemäß den Programmvorgaben eine Reisekostenunterstützung zusteht (Hochschulpersonal) 
Was umfasst der Realkostenzuschuss?
Sofern der Reisekostenzuschuss gemäß der Entfernungskategorie nicht min. 70% der realen Reisekosten für nachhaltiges Reisen decken, können Teilnehmende 80% der Realkosten für nachhaltiges Reisen erstattet bekommen.

 

Sie planen eine vorbereitende Reise im Rahmen möglicher Erasmus+ Abkommen, sprechen Sie uns gerne an (erasmus_studentsSpamProtectionverw.uni-koeln.de). Erste Informationen finden Sie hier

 


 

Staff Mobility

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Technik und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich.

Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine Woche (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.

Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Vorgegebene Fahrtkostenpauschale (abhängig von der Distanz)
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz

Erasmus+ Stückkosten für Hin- und Rückfahrt in der Personalmobilität im Projekt 2023 (akademisches Jahr 2023/24)

einfache Entfernung gem. Distanzrechner (Erasmus+ Distance Calculator)Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer*in
(= Hin- und Rückfahrt)
Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer*in für „Grünes Reisen“
(= Hin- und Rückfahrt mit Bus und/oder Bahn)
10 – 99 km23 EUR-
100 – 499 km180 EUR210 EUR
500 – 1.999 km275 EUR320 EUR
2.000 – 2.999 km360 EUR410 EUR
3.000 – 3.999 km530 EUR610 EUR
4.000 – 7.999 km820 EUR-
8.000 km und mehr1.500 EUR-

 

Erasmus+ Stückkosten für Aufenthaltstage in der Personalmobilität im Projekt 2023 (akademisches Jahr 2023/24)

ZiellandStückkosten je Tag pro Teilnehmer*in bis zum 14. Tag der Aktivität (ohne Reisetage)Stückkosten je Tag pro Teilnehmer*in vom 15. bis 60. Tag der Aktivität (ohne Reisetage)
70 % des Satzes
Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden180 EUR126 EUR
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern160 EUR112 EUR
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn140 EUR98 EUR

 

Erasmus+ Stückkosten für Hin- und Rückfahrt in der Personalmobilität im Projekt 2024 (akademisches Jahr 2024/25)

einfache Entfernung gem. Distanzrechner (Erasmus+ Distance Calculator)Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer*in
(= Hin- und Rückfahrt)
Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer*in für „Grünes Reisen“
(= Hin- und Rückfahrt mit Bus und/oder Bahn)
10 – 99 km28 EUR56 EUR
100 – 499 km211 EUR285 EUR
500 – 1.999 km309 EUR417 EUR
2.000 – 2.999 km395 EUR535 EUR
3.000 – 3.999 km580 EUR785 EUR
4.000 – 7.999 km1.188 EUR1.188 EUR
8.000 km und mehr1.735 EUR1.735 EUR

 

Erasmus+ Stückkosten für Aufenthaltstage in der Personalmobilität im Projekt 2024 (akademisches Jahr 2024/25)

ZiellandStückkosten je Tag pro Teilnehmer*in bis zum 14. Tag der Aktivität (ohne Reisetage)Stückkosten je Tag pro Teilnehmer*in vom 15. bis 60. Tag der Aktivität (ohne Reisetage)
70 % des Satzes

Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staa) und 14 (Faröer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)

180 EUR126 EUR
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern160 EUR112 EUR
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn140 EUR98 EUR


Das Verfahren an der Universität zu Köln wird gemeinsam von der Personalabteilung und der Abteilung Internationale Mobilität betreut.

Weitere Informationen

Kontakt:

Frau Christiane Biehl, M.A.
Dezernat Internationales | Abteilung Internationale Mobilität
SSC
Raum 1.212
Telefon
0221/ 470 - 2769
E-Mail: c.biehl@verw.uni-koeln.de


 

Ihr Kontakt in der Abteilung Internationale Mobilität

Linda Cardung
Abteilung Internationale Mobilität | Erasmus+ Studium & Digitalisierung
SSC
Raum 1.222
Tel.: 0221/ 470 - 5804
E-Mail: erasmus_studentsSpamProtectionverw.uni-koeln.de

 

Annika Schwarz
Abteilung Internationale Mobilität | Erasmus+ Praktikum & Personalmobilität
SSC
Raum 1.204
Tel.: 0221/ 470 - 8866
E-Mail: erasmus_studentsSpamProtectionverw.uni-koeln.de

 

Katrin Seiniger
Abteilung Internationale Mobilität | Erasmus+ KA171 & Incomings
SSC
Raum 1.204
Tel.: 0221/ 470 - 8866
E-Mail: erasmus_studentsSpamProtectionverw.uni-koeln.de

DAAD

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim Deutschen Akademischen Austauschdienst - Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit

Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-578
Fax: +49(0)228/882-555

E-Mail: eu-programme@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de

Haftungsklausel:
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.