Einreise & Aufenthalt
Vor und während Ihres Studiums an der Universität zu Köln müssen Sie sich um einige administrative und organisatorische Dinge kümmern.
Hier finden Sie einen Überblick über die Formalitäten bezüglich Einreise und Aufenthalt, die Sie vor Ihrer Abreise und kurz nach Ihrer Ankunft in Köln erledigen sollten.
Einreise nach Deutschland
Visum
EU/EWR-Bürger*innen:
Wenn Sie aus einem Land innerhalb der EU bzw. des EWR kommen, benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland kein Visum.
Nicht-EU/EWR-Bürger*innen:
Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland. Eine Übersicht über die Unterlagen, die Sie für die Visumsbeantragung einreichen müssen, finden Sie in der Regel auf den Webseiten der entsprechenden Deutschen Botschaft bzw. des Deutschen Konsulats in Ihrem Heimatland.
Wenn Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, beantragen Sie mit Hilfe des offiziellen Zulassungsbescheid der Universität zu Köln bei der Deutschen Botschaft oder Konsulat in Ihrem Heimatland ein nationales Visum zum Zweck des Studiums (kein Touristenvisum!). Den Zulassungsbescheid der Universität zu Köln erhalten Sie, wenn Sie sich erfolgreich für ein Studium an der Universität zu Köln beworben und einen Studienplatz erhalten haben.
Unabhängig davon, ob Sie mit oder ohne Visum einreisen, müssen Sie als Nicht-EU/EWR-Bürger*in nach Ihrer Ankunft in Deutschland innerhalb von 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums beantragen - es sei denn, Ihr Visum ist über 90 Tage hinaus gültig, dann verzögert sich die Frist für die Beantragung entsprechend.
NEU in 2025: Reisende aus Nicht-EU-Ländern, die von der Visumspflicht befreit sind, werden im Laufe des Jahres 2025 für die Einreise in die meisten europäischen Länder eine Reisegenehmigung namens ETIAS benötigen. Diese muss vor Reiseantritt beantragt werden. Zurzeit ist ETIAS noch nicht in Kraft. Weitere Informationen finden Sie hier: Europäische Union - ETIAS: https://travel-europe.europa.eu/etias_en
Finanzierungsnachweis für die Beantragung des Visums
Wenn Sie ein Visum zu Studienzwecken in Deutschland beantragen, müssen Sie den deutschen Behörden einen Finanzierungsnachweis vorlegen. Aus diesem Nachweis muss hervorgehen, dass Sie die während Ihres Aufenthaltes in Deutschland anfallenden Kosten finanzieren können. Der Betrag, der nachgewiesen werden muss, richtet sich nach BAföG-Regelsätzen für deutsche Studierende. Zurzeit sind dies 992 Euro pro Monat, d.h. 11.904 Euro für einen einjährigen Aufenthalt in Deutschland.
Die Summe von 11.904 Euro pro Jahr müssen Sie ebenfalls bei jeder Verlängerung des Aufenthaltstitels in Deutschland nachweisen.
Sie können den Finanzierungsnachweis mit Hilfe folgender Nachweise belegen:
- Sperrkonto (Wie beantrage ich ein Sperrkonto? - Informationen des Auswärtigen Amtes)
- Verpflichtungserklärung (Was ist eine Verpflichtungserklärung? - Informationen der Stadt Köln)
- Stipendienbescheid
- Kontoauszüge
Nicht jede Deutsche Botschaft, nicht jedes Deutsche Konsulat und nicht jede Ausländerbehörde in Deutschland akzeptiert jeden Finanzierungsnachweis!
Wir empfehlen daher unbedingt die Eröffnung eines Sperrkontos, da dieser Finanzierungsnachweis sicher von allen Botschaften, Konsulaten und Ausländerbehörden akzeptiert wird.
Um während des Studiums in Köln Probleme mit dem Finanzierungsnachweis zu vermeiden, empfiehlt es sich, die komplette Summe während des gesamten Studiums auf dem Sperrkonto zu belassen und die Ausgaben, die während des Studiums anfallen, - wenn möglich - anderweitig zu finanzieren (zB. durch Nebenjob, Unterstützung der Eltern etc.).
Organisation des Aufenthaltes in Deutschland
Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland
Nach Einzug in Ihre Wohnung müssen Sie innerhalb von zwei Wochen im zuständigen Bezirksrathaus bzw. Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt Ihren Wohnsitz in Deutschland anmelden - dies ist gesetzlich für alle Bürger*innen vorgeschrieben, die in Deutschland leben.
Für die Anmeldung des Wohnsitzes benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:
- Personalausweis (für EU/EWR-Bürger*innen) bzw. Reisepass (für Nicht-EU/EWR-Bürger*innen, inklusive Visum oder Aufenthaltstitel)
- "Wohnungsgeberbestätigung" - Bescheinigung des Vermieters. Die Vorlage erhalten Sie im Bezirksrathaus bzw. Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt oder online auf deren Webseiten
Wenn Sie in der Stadt Köln wohnen:
Bitte melden Sie sich im Kundenzentrum des Stadtteils an, in dem Sie wohnen. Alternativ können Sie auch das Kundenzentrum in der Innenstadt aufsuchen, unabhängig davon, wo Sie in Köln wohnen.
Wenn Sie in der Stadt Hürth (z.B. im Studierendendorf Hürth-Efferen) wohnen:
Bitte melden Sie sich im Einwohnermeldeabteilung der Stadt Hürth an.
Wenn Sie in einer anderen Stadt (Leverkusen, Bergisch Gladbach, Bonn etc.) wohnen:
Bitte melden Sie sich im Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt an.
WICHTIG: Bitte bewahren Sie die „Meldebescheinigung“ sicher in Ihren Unterlagen auf. Diese benötigen Sie zum Beispiel für Eröffnung eines Bankkontos oder die Beantragung des Aufenthaltstitels.
Steueridentifikationsnummer ("Steuer-ID")
Jede*r Bürger*in in Deutschland erhält eine lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer, die automatisch bei der Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland zugeteilt wird. Nach erfolgreicher Anmeldung bei der Stadt wird Ihnen Ihre Steueridentifikationsnummer innerhalb von zwei bis drei Wochen per Post zugestellt. Um Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, bei der Anmeldung des Wohnsitzes nach der Steueridentifikationsnummer zu fragen.
Die Steueridentifikationsnummer besteht aus 11 Zahlen im Format 00 000 000 000 und ist auch bekannt als "steuerliche Identifikationsnummer", "Steuer-IdNr.", "IdNr." oder "Steuer-ID".
Bitte beachten Sie, dass Ihre Steueridentifikationsnummer für die Eröffnung eines deutschen Bankkontos erforderlich ist.
Wenn Sie schon längere Zeit in Deutschland leben und noch keine Steueridentifikationsnummer erhalten haben, können Sie sie jederzeit über das Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) anfordern.
Aufenthaltserlaubnis zum Studium
EU/EWR-Bürger*innen:
Studierende aus EU/EWR-Staaten benötigen keinen Aufenthaltstitel für den Zeitraum ihres Studiums in Deutschland.
Nicht-EU/EWR-Bürger*innen:
Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten müssen innerhalb von 90 Tagen nach Einreise einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde stellen - unabhängig davon, ob Sie mit oder ohne Visum eingereist sind. Wenn das Visum zur Einreise über 90 Tage hinaus gültig ist, dann verzögert sich die Frist für die Beantragung der Aufenthaltstitels entsprechend.
Um einen Aufenthaltstitel zu beantragen, benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:
- Antragsformular der Ausländerbehörde
- Meldebescheinigung Ihres Wohnsitzes in Deutschland
- Reisepass (ggf. mit Visum)
- 1 biometrisches Passfoto
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität zu Köln (Download aus KLIPS 2.0.)
- Finanzierungsnachweis (Sperrkonto, Verpflichtungserklärung, Stipendienbescheid, Kontoauszüge)
- Krankenversicherungsnachweis einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (bzw. Befreiungsbescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung über eine private Krankenversicherung)
In einigen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Dies wird Ihnen individuell von der Ausländerbehörde mitgeteilt.
Wenn Sie in der Stadt Köln wohnen:
Bitte stellen Sie online einen "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltstitels" auf den Webseiten der Stadt Köln.
Wenn Sie noch nie einen Aufenthaltstitel hatten, wählen Sie bitte "Erstantrag". Wenn Sie Ihren bestehenden Aufenthaltstitel verlängern möchten, wählen Sie bitte "Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels".
Erst nachdem der Antrag online bei der Stadt Köln eingegangen ist, erhalten Sie einen Termin bei der für Sie zuständigen Bezirksausländerbehörde in Köln für die weiteren Schritte!
Wenn Sie in der Stadt Hürth wohnen (z.B. Studierendendorf Hürth-Efferen):
Für Ihren Aufenthaltstitel ist die Ausländerbehörde Rhein-Erft in Bergheim zuständig.
Bitte vereinbaren Sie einen online einen Termin für die Vorsprache bei der Ausländerbehörde Rhein-Erft in Bergheim, sowohl für den Erstantrag als auch für die Verlängerung eines bestehenden Aufenthaltstitels. Sie erhalten danach weitere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen.
Wenn Sie in einer anderen Stadt wohnen (z.B. Leverkusen, Bergisch Gladbach, Bonn etc.):
Bitte kontaktieren Sie die zuständige Ausländerbehörde in Ihrer Stadt und erkundigen Sie sich nach dem Antragsablauf.
In der Regel erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium für ein bis max. zwei Jahre. Die Aufenthaltserlaubnis muss daher rechtzeitig vor Ablauf bei der zuständigen Ausländerbehörde verlängert werden. Wir empfehlen, dass Sie ca. 3 Monate vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltstitels den Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels stellen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde, wie Sie den Verlängerungsantrag stellen müssen.
Bitte beachten Sie: Ihr Aufenthaltstitel wird ungültig, wenn Sie Deutschland länger als 180 Tage verlassen.
Finanzierungsnachweis für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis
Wenn Sie einen Aufenthaltstitel zum Studium in Deutschland beantragen, müssen Sie den deutschen Behörden einen Finanzierungsnachweis vorlegen. Aus diesem Nachweis muss hervorgehen, dass Sie die während Ihres Aufenthaltes in Deutschland anfallenden Kosten finanzieren können. Der Betrag, der nachgewiesen werden muss, richtet sich nach BAföG-Regelsätzen für deutsche Studierende. Zurzeit sind dies 992 Euro pro Monat, d.h. 11.904 Euro für einen einjährigen Aufenthalt in Deutschland. Wenn Sie diese Summe nachweisen können, erhalten Sie einen Aufenthaltstitel mit einer Gültigkeit von einem Jahr.
Bei jeder Verlängerung des Aufenthaltstitels muss der Finanzierungsnachweis von 992 Euro pro Monat bzw. 11.904 Euro für ein Jahr nachgewiesen werden!
Sie können den Finanzierungsnachweis mit Hilfe folgender Nachweise belegen:
- Sperrkonto (Wie beantrage ich ein Sperrkonto? - Informationen des Auswärtigen Amtes)
- Verpflichtungserklärung (Was ist eine Verpflichtungserklärung? - Informationen der Stadt Köln)
- Stipendienbescheid
- Kontoauszüge
Nicht jede Ausländerbehörde in Deutschland akzeptiert jeden Finanzierungsnachweis!
Wir empfehlen daher unbedingt die Eröffnung eines Sperrkontos, da dieser Finanzierungsnachweis sicher von allen Ausländerbehörden akzeptiert wird.
Um während des Studiums in Köln Probleme mit dem Finanzierungsnachweis zu vermeiden, empfiehlt es sich, die komplette Summe während des gesamten Studiums auf dem Sperrkonto zu belassen und die Ausgaben, die während des Studiums anfallen, - wenn möglich - anderweitig zu finanzieren (zB. durch Nebenjob, Unterstützung der Eltern etc.).
Krankenversicherung
In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, d.h. jede*r mit Wohnsitz in Deutschland muss entweder eine deutsche gesetzliche oder private Krankenversicherung haben.
Sie müssen Ihren Versicherungsschutz z.B. bei der Beantragung Ihres Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde vorlegen. Aber auch für die Einschreibung an der Universität zu Köln muss eine deutschen gesetzlichen Krankenversicherung bzw. eine Befreiungsbescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (bei Versicherung aus dem Heimatland bzw. privater (deutscher) Krankenversicherung) nachgewiesen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite zur Studentischen Krankenversicherung.
Eröffnung eines Bankkontos
Wir empfehlen Ihnen, während der Zeit Ihres Aufenthaltes in Deutschland ein Bankkonto mit einer deutschen bzw. europäischen IBAN zu eröffnen. Mit Hilfe dieses Kontos sind Überweisungen innerhalb Deutschlands und Europa problemlos und kostenfrei möglich.
Das Bankkonto benötigen Sie u.a. für:
- Zahlung der Miete (Hinweis: in Deutschland ist es üblich, die Miete zu überweisen.)
- Einzugsermächtigungen (z.B. für die Zahlung des Krankenkassenbeitrags)
- Zahlung des Semesterbeitrags
- Geldüberweisungen aus dem Ausland
Sie können bei allen (Direkt-)Banken und Sparkassen ein Bankkonto einrichten. Oft sind Bankkonten für Studierende und bis zu einem gewissen Alter gebührenfrei. Da die Konditionen der Banken variieren können, empfehlen wir Ihnen, sich die Angebote von verschiedenen Banken anzuschauen.
Um ein Bankkonto zu eröffnen, benötigen Sie in der Regel die folgenden Dokumente:
- Reisepass/Personalausweis
- Meldebescheinigung Ihres Wohnsitzes in Deutschland
- Steueridentifikationsnummer/Steuer-ID
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität zu Köln
Sonstiges
Rundfunkbeitrag
In Deutschland wird von jedem Haushalt ein sogenannter “Rundfunkbeitrag” für die Nutzung der Fernseh-, Radio- und Onlineangebote der öffentlich-rechtlichen Sender erhoben. Auch internationale Studierende müssen diesen Beitrag zahlen.
In Einzelfällen können sich Studierende vom "Rundfunkbeitrag" befreien lassen. Bei weiteren Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Sozialberatung des Kölner Studierendenwerks (KSTW).
Team "Betreuung internationaler Studierender"
Email:
Kontaktformular für internationale Studierende
Sprechstunde (persönlich/digital): Dienstags, 10 - 12.30 Uhr
Anmeldung zur Sprechstunde
Team "Betreuung internationaler Studierender"
SSC (Student Service Center), Erdgeschoss
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