Kurzaufenthalte bis zu drei Monaten:
Wenn Ihr Forschungsaufenthalt in Deutschland nicht länger als 90 Tage pro Halbjahr dauern wird, genügt in der Regel ein Schengen-Visum für die Einreise (C-Visum). Bitte beachten Sie jedoch, dass das Schengen-Visum nicht über einen dreimonatigen Aufenthalt verlängert werden oder für einen anderen Aufenthaltszweck umgeschrieben werden kann. Spätestens nach Ablauf der drei Monate müssen Sie ausreisen.
Um ein Schengen-Visum zu erhalten, müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland finanziell abgesichert sind. Grundsätzlich ist eine Reisekrankenversicherung für alle Schengen-Staaten erforderlich, mit einer Deckungssumme von derzeit mindestens 30.000 Euro. Achten Sie darauf, im Antrag für das Schengen-Visum als Aufenthaltszweck „wissenschaftliche Tätigkeit“ oder „Forschung“ anzugeben. Das Schengen-Visum berechtigt zum freien Reiseverkehr und zum Aufenthalt in allen Staaten, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind, den sogenannten Schengen-Staaten.
Ausnahmen von der Visumspflicht für Kurzaufenthalte:
Angehörige einiger Staaten können für Besuchsaufenthalte bis zu drei Monaten ohne Visum einreisen. Eine Liste dieser Staaten finden Sie in der Staatenliste zur Visumspflicht auf der Webseite des Auswärtigen Amts. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie nach der Einreise in Deutschland keinen Aufenthaltstitel für einen längeren Aufenthalt beantragen können und spätestens nach drei Monaten ausreisen müssen. Sollten Sie einen längeren Aufenthalt planen, müssen Sie schon im Heimatland oder Aufenthaltsland ein Visum für Deutschland beantragen, das einen längeren Aufenthalt erlaubt.
Aufenthalte über drei Monate:
Wenn Sie planen, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, müssen Sie bereits im Heimat- oder Aufenthaltsland ein nationales Visum für Deutschland beantragen (D-Visum). Bitte beachten Sie, dass dies auch dann gilt, wenn Sie sich bereits in einem anderen Staat der Europäischen Union aufhalten.
Reisen Sie auf keinen Fall mit einem „Besuchs- oder Touristenvisum“ (Schengen-Visum) nach Deutschland ein. Es kann nicht verlängert werden und erlaubt nur einen höchstens dreimonatigen Besuchsaufenthalt. Sie müssen dann auf eigene Kosten in Ihr Herkunftsland zurückreisen und dort das zutreffende Visum beantragen. Das gleiche gilt für Ihre Familienangehörigen. Das nationale Visum berechtigt zum Aufenthalt nur in Deutschland. Wenn Sie beabsichtigen, bereits in den ersten drei Monaten des Aufenthalts auch in andere Schengen-Staaten zu reisen, zum Beispiel zu einer Konferenz, sollten Sie dies bei der Visumsbeantragung angeben. In diesen Fällen kann Ihnen ein sogenanntes Hybridvisum (Visum der Kategorie C+D) erteilt werden.
Adressen der Auslandsvertretungen und Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Stipendiaten deutscher Förderorganisationen, die ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten – zum Beispiel Stipendiaten der Alexander von Humboldt-Stiftung oder des DAAD – müssen weder für das Visum noch für die Aufenthaltserlaubnis Gebühren zahlen.
In der Regel sind für einen Antrag für ein D-Visum folgende Unterlagen notwendig:
- Reisepass (gültig für die gesamte Dauer des Aufenthalts)
- Nachweis über die beabsichtigte Tätigkeit (z.B. Stipendium, Arbeitsvertrag, Einladungsschreiben oder Aufnahmevereinbarung der Universität)
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts, sofern er nicht aus den oben genannten Unterlagen hervorgeht
- Ausreichende Krankenversicherung
- Angaben zur geplanten Unterkunft in Deutschland
- Für Familienmitglieder Heirats- und Geburtsurkunden
- Antragsformular (bei den Auslandsvertretungen erhältlich)
Da die benötigten Dokumente je nach Botschaft unterschiedlich sein können, erkundigen Sie sich bitte in jedem Fall frühzeitig bei der Auslandsvertretung, welche Unterlagen Sie für Ihren Visumsantrag brauchen.
Das nationale Visum wird in der Regel für einen Zeitraum von drei Monaten ausgestellt. Nach der Einreise müssen Sie auf Grundlage des Visums bei der lokalen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.