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11. Reakkreditierung

Prozessabschnitt

Akteur*innen

Aktion Fristen/Zeiträume

Dokumente

11.1 Fachlich-inhaltliche Begutachtung Fachverantwortliche und Fakultäts-QM/Studiendekanat Selbstbericht, Anlagen und Prüfbericht erstellen und bei Q³ einreichen 8 Wochen vor QM-Dialog einreichen

Unterlagen QM-Dialog

Fachverantwortliche und Fakultäts-QM/Studiendekanat
  • QM-Dialog inhaltlich und ggf. organisatorisch vorbereiten
  • Teilnehmer*innen (auch Studierende) kontaktieren, einladen und mit TN versehenen Ablaufplan an Q³ schicken
   
Zwischenergebnis: QM-Dialog wird durchgeführt
11.2 Stellungnahme Gutachten erstellen und Stellungnahme des Fachs einholen
  • Gutachten: 4-5 Wochen nach QM-Dialog
  • Frist zur Stellungnahme: 3 Wochen ab Eingang

 

11.3 Akkreditierungsentscheidung

Akkreditierungskommission Über Akkreditierung beraten und empfehlen (ggf. unter Auflagen) 4 Wochen vor der Sitzung werden die Unterlagen der AK zur Verfügung gestellt (Sitzungstermine)  
Fakultäts-QM/Studiendekanat Ggf. Stellungnahme abstimmen und an Geschäftsstelle AK weiterleiten Frist zur Stellungnahme: 2 Wochen ab Eingang  
Rektorat Über Akkreditierung entscheiden Anmeldung im Rektorat nach Genehmigung des AK-Protokolls  
Fachverantwortliche Ggf. Auflagen erfüllen (zum Unterprozess) Frist: I.d.R. 1 Jahr ab Eingang Anzeige der Auflagenerfüllung
Zwischenergebnis: Studiengang ist uneingeschränkt akkreditiert