19. Februar 2025 | 9:00 - 13:00 Uhr
Mit dem Inkrafttreten der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0) im Jahr 2019 sind öffentliche Stellen verpflichtet, Barrierefreiheit ihrer Webseiten und digitalen Angebote zu gewährleisten. Im Leitbild für Studium und Lehre betont und bekennt sich die UzK zudem ganz deutlich zu Bildungsgerechtigkeit und Inklusion. Damit wird Barrierefreiheit zu einem Qualitätsmerkmal für Hochschulbildung.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Maßnahmen, die hierfür umgesetzt werden müssen, allen Nutzenden zu Gute kommen und in der Lehre grundsätzlich auch didaktisch einen Mehrwert bieten. Untertitel in Lehrvideos beispielsweise helfen nicht nur gehörlosen Studierenden, sondern auch internationalen, denen das Verstehen des Deutschen noch schwerfällt, oder sie sind schlicht nützlich, wenn man sich ein Video anschauen möchte, ohne den Ton abspielen zu können (z. B. öffentliche Verkehrsmittel). Mit dem letzteren wird die Flexibilität für die Studierenden gesteigert.
Anmeldung: Zentrum für Hochschuldidaktik (ZHD)
Ansprechpartnerinnen: Dr. Magdalena Spaude (m.spaudeuni-koeln.de) und Dr. Nicole Adam (nhaackuni-koeln.de)