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Unsachgemäßer Umgang mit Körperspenden in der Anatomie

Anlässlich der heutigen Pressekonferenz hat der Dekan der Medizinischen Fakultät, Professor Dr. Thomas Krieg, bedingungslose Aufklärung angekündigt. „Wir nehmen uns dieser Sache hundertprozentig an und werden alles tun, um einen würdevollen Umgang mit den Toten zu garantieren,“ so Krieg.

Unterstützt wird das Dekanat vom Leiter der Rechtsmedizin, Professor Dr. Markus Rothschild.

Körperspender sind Menschen, die ihren Körper nach dem Tod Hochschulen zur Verfügung stellen, damit u.a. Medizinstudierende ausgebildet werden können. In Köln werden jedes Jahr durchschnittlich 100 Körperspenden aufgenommen. Die meisten dieser Spenden werden auf Wunsch der Verstorbenen im Anschluss anonym bestattet.

Durch eine unzureichende Administration wurden Teile der Spenden, die der Bestattung zugeführt werden sollten, in der Anatomie belassen. Besonders problematisch war, dass in insgesamt mindestens drei Fällen die genaue Identität der Toten bisher nicht festgestellt werden konnte. Deshalb wurde auch vorsorglich die Staatsanwaltschaft informiert. Die Straftatbestände der Störung der Totenruhe (§ 168 StGB) und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB), sind aber auch nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Köln nicht erfüllt. D.h. ein Straftatbestand kann ausgeschlossen werden.

Die Unregelmäßigkeiten wurden durch einen Amtswechsel in der Anatomie im Herbst des vergangenen Jahres bekannt. Die meisten Leichen sind inzwischen ordnungsgemäß bestattet worden, die Ordnung wird in den nächsten Wochen wieder grundsätzlich hergestellt. Dabei werden auch die dienst- und disziplinarrechtlichen Aspekte der Angelegenheit geprüft.

Bei Rückfragen:     

Dr. Patrick Honecker,
Pressesprecher der Universität zu Köln,
Tel.: 0170 578 1717