In der ugandischen Hauptstadt Kampala soll eine der ältesten Streitfragen des Völkerrechts geklärt werden. Es geht um die internationale Strafverfolgung von Hauptverantwortlichen für Angriffskriege. Professor Claus Kreß, Inhaber des Lehrstuhls für deutsches Strafrecht, europäisches Strafrecht, Voelkerstrafrecht sowie Friedenssicherungs- und Konfliktsvölkerrecht an der Universität zu Köln, wird als Mitglied der deutschen Delegation zur Konferenz reisen. Bereits seit 1998 berät Kreß die Bundesregierung in Fragen der internationalen Strafgerichtsbarkeit.
„Die Konferenz in Kampala ist die Möglichkeit, die Jahrhundertdebatte über die Strafverfolgung von Angriffskriegen abzuschließen. Diese Chance sollte nicht ungenutzt bleiben“, sagt Professor Kreß.
Vom 31. Mai bis 11. Juni wollen die Staaten in Kampala über eine Änderung des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs beraten. Ziel der Konferenz ist, sich endlich auf eine Definition des Tatbestands des Verbrechens der Aggression zu einigen. Nach einer solchen Änderung des Statuts könnte der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs die politische und militärische Spitze eines Staates wegen des Vorwurfs des Angriffskriegs belangen.
Vor diesem Hintergrund richten der Verein zur Förderung des Instituts für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität zu Köln und die juristische Arbeitsgruppe Amnesty Köln am 6. Mai in der Universität ein Streitgespräch aus, in dem Professor Claus Kreß auf den neuen Richter des Bundesverfassungsgerichts, Professor Andreas Paulus, treffen wird.
Die beiden diskutieren über die völkerrechtliche und völkerrechtspolitische Bedeutung der anstehenden Entscheidung.
Was:
Streitgespräch zum Angriffskrieg anlässlich der Review Conference on the Rome Statute (Kampala)
Wann:
6. Mai 2010, 20 Uhr
Wo:
Hauptgebäude,Hörsaal II,Albertus-Magnus Platz, 50923 Köln
Bei Rückfragen:
Dr. Patrick Honecker
Tel: +49 221 470-2202; 0170 5781717
E-Mail: patrick.honecker(at)uni-koeln.de
Bei inhaltlichen und organisatorischen Fragen:
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