zum Inhalt springen

Offizieller Start des ersten gemeinsamen grundständigen Doppelabschlussprogrammes zum deutschen und türkischen Recht zwischen Deutschland und der Türkei

Eröffnungsveranstaltung in Istanbul unter der Schirmherrschaft des Deutschen Botschafters Eberhard Pohl und des Außenministeriums der Republik Türkei. Universität zu Köln und Istanbul Kemerburgaz Universität arbeiten im Rahmen des vom Deutschen Akademischen Auslandsdienst geförderten Bachelorstudienganges eng zusammen

Der erste deutsch-türkische Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften wird heute in der Sommerresidenz der Deutschen Botschaft in Tarabya / Istanbul feierlich eröffnet.  Die Veranstaltung findet unter der Schirmherrschaft des deutschen Botschafters Eberhard Pohl und des Außenministeriums der Republik Türkei sowie in Anwesenheit des Europaministers der Republik Türkei, Egemen Ba???, statt.  

Die ersten zehn  Studierenden aus der Türkei sind bereits seit Dezember 2012 in Köln, um im Rahmen eines Vorbereitungsjahres die deutsche Sprache zu lernen und dann gemeinsam mit den  Teilnehmern aus Deutschland zum kommenden Wintersemester das Studienprogramm zum deutschen und türkischen Recht zu beginnen. Insgesamt 40 Teilnehmer – jeweils 20 von der Istanbul Kemerburgaz Universität und von Universität zu Köln  - werden gemeinsam vier Jahre studieren. Der Deutsche Akademische Austauschdienst  (DAAD) fördert den Studiengang mit Stipendien für die Studierenden.

An der feierlichen Eröffnung nehmen der Dekan der Kölner Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Herr Prof. Dr. Martin Henssler, und der Studiendekan, Prof. Dr. Christian von Coelln, sowie die beiden Programmbeauftragten des Studiengangs Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel (Köln) und Prof. Dr. ?ükran ??pka (Istanbul) teil.

Der Studiengang zum deutschen und türkischen Recht führt innerhalb von vier Jahren zum „Bachelor of Laws“ (LL.B. Köln/Istanbul Kemerburgaz). Zugleich wird der türkische Abschluss „hukuk lisans“ von der Istanbul Kemerburgaz Universität erreicht.

Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester und findet zunächst zwei Jahre an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln statt. Während des Studiums in Köln besuchen die Teilnehmer/innen Lehrveranstaltungen des Grundstudiums zum Zivilrecht, Strafrecht, Öffentlichen Recht sowie im Studium Integrale. Wahlweise können die Studierenden die fachspezifische Fremdsprachenausbildung zum US-amerikanischen Recht mit dem „Certificate in United States´ Law“ (CUSL) absolvieren. Darüber hinaus finden bereits in Köln spezielle Fachkurse zum türkischen Recht statt. Die Studienleistungen zum deutschen Recht können auf den Studiengang Rechtswissenschaften „Erste Prüfung“ angerechnet werden.

Das dritte und vierte Studienjahr wird an der Istanbul Kemerburgaz Üniversitesi absolviert. Das Studium in Istanbul baut auf den in Köln erworbenen Rechtskenntnissen auf. Neben dem türkischen Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht, das vielfach am deutschen und EU-Recht orientiert ist, werden weitere Lehrveranstaltungen mit internationaler Ausrichtung angeboten.

Bewerber/innen mit einer von einer deutschen Behörde ausgestellten Hochschulzugangsberechtigung, die bereits zu Studienbeginn über sehr gute Türkischkenntnisse und möglichst gute Englischkenntnisse verfügen, können sich für den Studiengang über das örtliche Auswahlverfahren für Rechtswissenschaft bei dem Studierendensekretariat der Universität zu Köln jeweils bis zum 15. Juli bewerben:


Bei Rückfragen:
    
Professor Dr. Mansel,
Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln,
Albertus-Magnus-Platz, D-50923 Köln
Tel.: +49 (0) 221 470-2228
Email: ipr-institut@uni-koeln.de
www.ipr.uni-koeln.de