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Medien und Staatsanwaltschaft

Vortrag von Generalstaatsanwalt Jürgen Kapischke an der Universität zu Köln

Köln, den 18. April  2008 - Was darf die Staatsanwaltschaft der Öffentlichkeit über die Einleitung und den Stand eines Strafverfahrens mitteilen, was soll sie mitteilen? Im Vorfeld der öffentlichen Hauptverhandlung sind die Medien auf Auskünfte der am Verfahren beteiligten Stellen und Personen angewiesen. Und auch während der laufenden Hauptverhandlung ist bei aufsehenerregenden Verfahren die Bereitschaft der Staatsanwaltschaft vor die Medien zu treten unverkennbar.

Der Vortrag von Generalstaatsanwalt Jürgen Kapischke thematisiert den Umgang der Staatsanwaltschaft mit den Medien und benennt die dabei entstehenden Probleme, insbesondere das Spannungsverhältnis zwischen Informationsbedürfnis der Medien und den Schutzinteressen des Beschuldigten, der Zeugen und des Opfers.

Im Anschluss an den Vortrag findet eine Diskussion mit den Mitgliedern des Vereins zur Förderung des Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht statt.
Gäste sind herzlich eingeladen.


Termin:

Mittwoch, 23. April 2008, 19.00 Uhr
Hörsaalgebäude, Hörsaal A 2
Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln

Bei Rückfragen:

Oliver Dammers, Tel: 0221 / 470-3160
email: oliver.dammersSpamProtectionuni-koeln.de

Internet:

http://www.uni-koeln.de/jur-fak/instkwi/nestler/nestler.html