Kölner Jura-Studierende verhandeln in einem Moot Court (einer simulierten Gerichtsverhandlung) ein brisantes Thema: Unterstützt von der Gleichstellungsbeauftragten der Universität zu Köln geht es um die Frage, ob einer Sportlerin die Starterlaubnis für internationale Wettkämpfe entzogen werden kann. In diesem fiktiven Fall wird die Entscheidung mit dem zu männlichen Erscheinungsbild der Sportlerin begründet.
Dem fiktiven Prozess liegen reale Herausforderungen im Bereich der Gleichstellung zugrunde. Nach Informationen des Deutschen Bundestags sind bis zu 10.000 Menschen in Deutschland intersexuell. D.h. diese Menschen haben keine klare Geschlechterzugehörigkeit.
Moot Courts sind simulierte Gerichtsverhandlungen, die im Jurastudium in den USA längst üblich sind und auch an deutschen Universitäten immer häufiger genutzt werden, um Studierenden Praxiserfahrungen zu vermitteln. Studierende der Rechtswissenschaften bereiten derzeit ihre Plädoyers vor, um am 12.01.2012 die Richter des Kölner Landgerichts zu überzeugen. Die Jury besteht aus hauptberuflichen Richter/-innen und Juraprofessoren/Juraprofessorinnen, denen Professorinnen aus dem Bereich der Geschlechterforschung als ehrenamtliche Schöffen/Schöffinnen zur Seite stehen.
Ort:
Landgericht Köln, Luxemburger Straße 101 50939 Köln, Saal 142
Wann:
12.01.2012, 16-18Uhr, Einlass 15-15.45 Uhr
Bei Rückfragen:
Juliane Ungänz, B.A., Büro der Gleichstellungsbeauftragten
PR & Kommunikation
Tel.: 0221 470 4830
E-Mail: juliane.ungaenzgb.uni-koeln.de
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