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Gemeinsamer Jura-Studiengang der Universität zu Köln und der Istanbul Kemerburgaz Universität

Kooperationsvertrag am Donnerstag, 12. April, unterzeichnet

Nach dem im Wintersemester 2010/11 erfolgreich eingeführten deutsch-türkischen Masterstudiengang für Wirtschaftsrecht mit der Bilgi Universität Istanbul richtet die Uni Köln nun in Kooperation mit der Istanbul Kemerburgaz Universität einen binationalen Bachelor-Studiengang für Jura ein. Der deutschlandweit einzigartige Studiengang nach dem Vorbild des erfolgreichen Kölner deutsch-französischen Doppelabschlussprogramms mit der Universität Sorbonne umfasst einen Zeitraum von vier Jahren und führt sowohl zum deutschen als auch zum türkischen Jura-Abschluss. Ziel des geplanten Studiengangs ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einer juristischen Tätigkeit nicht nur im Rechtsverkehr zwischen Deutschland und der Türkei zu qualifizieren, sondern ihnen internationale Perspektiven zu eröffnen. Die integrierte Ausbildung im deutschen und türkischen Recht richtet sich vor allem an Studierende, die bereits zu Studienbeginn über sehr gute Deutsch- und Türkischkenntnisse und möglichst gute Englischkenntnisse verfügen. Das Studium findet zunächst zwei Jahre an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln und anschließend zwei Jahre an der Istanbul Kemerburgaz Universität statt. Die rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Partneruniversitäten verleihen einen Doppelabschluss in Form des Grades des „Bachelor of Law“ (LL.B. Köln / Istanbul Kemerburgaz) von der Universität zu Köln und des türkischen Jura-Abschlusses „lisans“ von der Istanbul Kemerburgaz Universität.

Der Kooperationsvertrag über den gemeinsamen Bachelor-Studiengang wird am Donnerstag, den 12. April, 11.30 Uhr von der Universität zu Köln (Prof. Dr. Michael Bollig, Prorektor für Internationales; Prof. Dr. Barbara Grunewald, Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Programmbeauftragter Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel) und der Istanbul Kemerburgaz Universität (Rektor Prof. Dr. Yildirim Üctug; Prof. Dr. ?ükran ?ýpka, Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät) im Beisein des türkischen Generalkonsuls Mustafa Kemal Basa unterzeichnet.



Wann:

Unterzeichnung des Kopperationsvertrags am Donnerstag, 12. April, 11:30 Uhr


Wo:

Neuer Senatssaal, Hauptgebäude der Universität zu Köln


Bei Rückfragen:

Zentrum für Internationale Beziehungen der
Rechtswissenschaftlichen Fakultät,
Tel (0221) 16821601;
E-mail: zib-juraSpamProtectionuni-koeln.de