Der Kölner Erzbischof, Joachim Kardinal Meisner, ist prominenter Gast der Veranstaltung am 1. Juli 2008. Gemeinsam mit der Kölner Bürgermeisterin Angela Spizig, dem Altrektor der Universität, Prof. Dr. Tassilo Küpper, und dem Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Michael Sachs, wird er an den 750. Jahrestag des Großen Schiedes erinnern. In diesem Schiedsspruch erreichte die Auseinandersetzung der rheinischen Handelsmetropole um die kommunale Selbständigkeit einen ersten Höhepunkt.
Etwa sechs Jahre nachdem Albertus Magnus durch den Kleinen Schied den Zoll- und Münzstreit zwischen dem damaligen Erzbischof Konrad von Hochstaden und den Bürgern der Stadt Köln geschlichtet hatte, beanspruchte der machtbewusste Erzbischof gegenüber der Stadt die Stellung eines höchsten Richters und Landesherren. Die Stadt Köln pochte auf ihre weiter wachsende Eigenständigkeit und bestand auf ihrem Selbstverwaltungsrecht. Da eine blutige Auseinandersetzung ergebnislos blieb, einigte man sich auf ein Schiedsgericht. Dieses sollte unter der bewährten Mitwirkung von Albertus Magnus, des Lektors des Kölner Generalstudiums der Dominikaner, den Streit schlichten. Der am 28. Juni 1258 verkündeten Spruch stellte den Frieden für kurze Zeit wieder her.
Der Schiedsspruch enthält weit mehr als die Entscheidung in einer politischen Zwangslage. Er zeichnet ein genaues Abbild der politischen, sozialen und rechtlichen Zustände in Deutschlands großer Handelsstadt. Er ist überhaupt die erste Urkunde, welche uns über die Verfassung des mittelalterlichen Kölns umfassend unterrichtet. Seine Rechtsweisungen haben den Erzbischöfen auch später als Kampfmittel im Dauerstreit mit der selbstbewussten Stadt gedient, hatte der Schied doch dem Erzbischof die oberste Gerichtsgewalt und Macht über die Stadt zugesprochen. Freilich hatte er auch das Selbstverwaltungsrecht der Bürger betont, so dass der Erzbischof die angestrebte Landesherrschaft über die Stadt nicht durchsetzen konnte und auf eine Oberaufsicht beschränkt blieb.
Dass der Frieden nicht dauerte, sondern Konrad von Hochstaden den Spruch bereits 1259 durch "Revolution von oben" beiseite gewischt hat, gehörte zu seiner Machtpolitik, doch kehrte man nach abermaligen kriegerischen Auseinandersetzungen mit Engelbert II. von Falkenburg, seinem Nachfolger auf dem Erzstuhl, in zwei Sühneverträgen von 1262/63 zu den Regelungen des Großen Schiedes zurück.
Den Festvortrag wird der Kölner Rechtshistoriker Prof. Dr. Dieter Strauch halten. Der Wissenschaftler setzt sich in seinem in diesen Tagen erscheinenden Buch "Der Große Schied von 1258. Erzbischof und Bürger im Kampf um die Kölner Stadtverfassung" (Böhlau Verlag) intensiv mit der Geschichte dieses bedeutsamen Dokuments auseinander.
Ort:
Universität zu Köln, Aula 2
Wann:
1. Juli 2008, 17.00 Uhr
Bei Rückfragen:
Presse und Kommunikation, 0221 - 470 5601