Das Rektorat der Universität zu Köln hat in seiner Sitzung vom 28. Juni 2016 beschlossen:
I. Frau Dr. Tina Wenz ist in mehreren Fällen wissenschaftliches Fehlverhalten durch Falschangaben in Publikationen gem. § 6 Ziff. 1a) und b) der Ordnung der Universität zu Köln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichen Fehlverhalten (GWP-O) vorzuwerfen.
II. Das Rektorat hat Frau Dr. Wenz aufgefordert, folgende Publikationen – soweit nicht, wie bei der unter Ziff. 4 genannten Publikation bereits geschehen – zurückzuziehen:
- Di Domenico, A. ; Hofer, A., ; Tundo, F. and Wenz, T. (2014): Mitochondrial protein acetylation mediates nutrient sensing of mitochondrial protein synthesis and mitonuclear protein balance, IUBMB Life, 66 (11) 793-802,
- Noe N., Dillon L., Lellek V., Diaz F., Hida A., Moreas C. T.,Wenz T. (2013); Bezafibrate improves mitochondrial function in the CNS of a mouse model of mitochondrial encephalopathy. Mitochondrion, 13(5) 417-426,
- Wenz, T. Rossi, S.G., Rotundo, R.L. Spiegelman, B.M., and Moraes, C.T. (2009) increased muscle PGC-1a expression protects from sarcopenia and metabolic disease during aging. Proc. Natl. Acad. Sci. 106 (48) 20405-20410,
- Wenz T., Luca C.; Toracco A.,Moraes C.T. (2009) mTerF2 regulates oxidative phosphorylation by modulating mtDNA transcription, Cell Metab. 9(6); 499-511,
- Wenz, T. Diaz, F., Spiegelman, B.M., Moraes C.T. (2008); Activation of the PPAR/PGC-1alpha Pathway Prevents a Bioengergetic Deficit and Effectively Improves a Mitochondrial Myopathy Phenotype. Cell Metab. 8; 249-256,
- Wenz, T.; Diaz, F., Hernandez D., Moraes C.T. (2009); Endurance exercise is protective for mice with mitochondrial myopathy. J. Appl. Physiol, (106; 1712-1719.
III. Da innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist keine Klage gegen den Beschluss des Rektorates erhoben wurde, ist der Beschluss nun bestandskräftig.
IV. Die Universität zu Köln distanziert sich nachdrücklich von Zustandekommen und Inhalt der genannten Publikationen und hat die fraglichen Journale sowie die von dem Rektoratsbeschluss betroffenen Personen und Institutionen, informiert.
Ergänzende Informationen zur Pressemitteilung vom 29. September 2016
Die Universität zu Köln hat ein Untersuchungsverfahren gemäß der Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten der Universität zu Köln vom 22. Juli 2011 gegen Frau Dr. Tina Wenz durchgeführt.
Auf Basis einer Empfehlung der Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (im Folgenden: Kommission) hat das Rektorat der Universität zu Köln in seiner Sitzung am 28. Juni 2016 beschlossen, dass bei folgenden Publikationen wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt:
- Di Domenico, A., Hofer, A., Tundo, F. and Wenz, T. (2014): Mitochondrial protein acetylation mediates nutrient sensing of mitochondrial protein synthesis and mitonuclear protein balance. IUBMB Life, 66 (11): 793-802.
- Noe N., Dillon L., Lellek V., Diaz F., Hida A., Moraes C.T., Wenz T. (2013): Bezafibrate improves mitochondrial function in the CNS of a mouse model of mitochondrial encephalopathy. Mitochondrion, 13(5), 417-426.
- Wenz, T., Rossi, S.G., Rotundo, R.L., Spiegelman, B.M., and Moraes, C.T. (2009): Increased muscle PGC-1a expression protects from sarcopenia and metabolic disease during aging. Proc. Natl. Acad. Sci. 106(48): 20405-20410 (Erratum wurde veröffentlicht).
- Wenz T, Luca C, Torraco A, Moraes CT. (2009): mTERF2 regulates oxidative phosphorylation by modulating mtDNA transcription. Cell Metab. 9(6): 499-511 (bereits zurückgenommen).
- Wenz T., Diaz, F., Spiegelmann, B.M., Moraes, C.T. (2008): Activation of the PPAR/PGC-1alpha Pathway Prevents a Bioenergetic Deficit and Effectively Improves a Mitochondrial Myopathy Phenotype. Cell. Metab. 8: 249-256.
- Wenz T, Diaz, F., Hernandez, D., Moraes, C.T. (2009): Endurance exercise is protective for mice with mitochondrial myopathy. J. Appl. Physiol. 106: 1712-1719.
Anlass der Untersuchung waren anfängliche Hinweise im Rahmen einer internen Qualitätssicherungsmaßnahme. Zur Untersuchung der Vorwürfe wurden sowohl interne als auch externe Fachgutachten eingeholt.
Die Untersuchungen brachten unter anderem folgende Ergebnisse:
- Bei der ersten Publikation ist nicht nachvollziehbar, ob und wenn ja von wem die notwendigen Wiederholungsmessungen für die statistische Auswertung der Experimente durchgeführt wurden. Weiterhin wurde festgestellt, dass die der Universität zu Köln vorgelegten Daten nicht die veröffentlichten Daten widerspiegeln. Die Graphiken in Publikation 1 beruhen auf nur einer Messung und nicht auf mehreren Messungen, wie in der Publikation behauptet. Damit liegt ein wissenschaftliches Fehlverhalten gem. § 6 Nr. 1a) und b) GWP-O vor.
- Bei den Publikationen 2,3,4,5 und 6 liegen klare Anzeichen von bewussten Manipulationen und Täuschungen vor. Damit handelt es sich um wissenschaftliches Fehlverhalten durch Datenmanipulation gem. §6 Nr. 1a) und b) GWP-O. Es ist unwahrscheinlich, dass die Bildmanipulationen in den Publikationen 2 und 3 auf Kopierfehler zurückzuführen sind. Die Komplexität der Bildveränderungen (horizontale und vertikale Spiegelungen, Drehungen und Verzerrungen, Anpassung von Helligkeit und Kontrast, Rotation, Winkelveränderungen) sprechen gegen versehentliches Kopieren.
Aufgrund dieser Befunde kommt die Universität zu Köln zu dem Ergebnis, dass die Inhalte der genannten Publikationen durch Arbeitsmethoden zustande gekommen sind, die eindeutig als wissenschaftliches Fehlverhalten zu werten sind. Damit liegt ein Verstoß gegen die wissenschaftliche Redlichkeit vor, zu welcher alle an einer Hochschule wissenschaftlich Tätigen gem. § 4 Abs. 4 HG NW verpflichtet sind.
Für die Universität zu Köln ist ein derartiger Verstoß nicht hinnehmbar, da durch ein Dulden dieses Verstoßes auch ihre eigene Integrität beschädigt würde.
Sie distanziert sich daher nachdrücklich von Zustandekommen und Inhalt der genannten Publikationen und hat die fraglichen Journale, sowie die von dem Rektoratsbeschluss betroffenen Personen und Institutionen, informiert.
Da innerhalb der gesetzlich vorgesehen Frist keine Klage gegen den Beschluss des Rektorates erhoben wurde ist dieser Beschluss bestandskräftig.