Der renommierte Völkerrechtsexperte der Universität zu Köln, Herr Professor Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß, LL.M. (Cambridge), ist heute im Haager Friedenspalast als Ad-hoc-Richter am Internationalen Gerichtshof eingesetzt worden. Er wird in dieser Funktion in dem Verfahren „Application of the Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide (The Gambia v. Myanmar)“ mitwirken.
Gambia stützt sich in dem Verfahren auf die Völkermordkonvention und macht geltend, der Staat Myanmar sei für einen Völkermord an der Bevölkerungsgruppe der Rohingya verantwortlich.
Der Internationale Gerichtshof besteht aus 15 Richtern. Wenn keiner dieser Richter Staatsangehöriger der betreffenden Streitpartei ist, darf diese einen Ad-hoc-Richter bestellen, der jedoch nicht Staatsangehöriger dieser Streitpartei sein muss. Ad-hoc-Richter wirken völlig gleichberechtigt mit ihren Kollegen an der Entscheidung mit.
Am heutigen Dienstag hat in Den Haag die mündliche Verhandlung über die Frage der Verhängung vorsorglicher Maßnahmen begonnen. Die Internetseiten des IGH informieren fortlaufend über die Entwicklungen des Verfahrens.
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Fortlaufende Informationen zum Verfahren:
https://www.icj-cij.org/en/case/178