Weil wir immer älter werden, gerät das Rentensystem an seine Grenzen. Auf Dauer kann sich die steigende Lebenserwartung nicht allein in einem längeren Ruhestand widerspiegeln. Nur mit einer weiteren Anpassung des Rentenalters bleibt die Rentenversicherung auch in ferner Zukunft stabil. Ein entsprechendes Modell ist von Professor Dr. Eckart Bomsdorf von der Universität zu Köln erstellt worden und wird vom Ifo-Institut veröffentlicht.
Von 1960 bis heute hat sich die durchschnittliche Rentenbezugsdauer in Deutschland von rund 10 Jahren auf 20 Jahre verdoppelt, während die Lebensarbeitszeit gleich geblieben ist oder sich sogar verkürzt hat. An diesem Trend ändert auch die schrittweise Einführung der Rente mit 67 wenig. „Das muss Konsequenzen für die gesetzliche Rente haben“, sagt Bomsdorf. „Um nicht die Höhe der Rente angreifen zu müssen, kann die Arbeitszeit bis zur Rente verlängert werden.“ Der Kölner Wissenschaftler schlägt vor, das gesetzliche Renteneintritts- und das Pensionsalter nach 2030 – wenn die Einführung der Rente mit 67 abgeschlossen ist – an die Lebenserwartung im Rentenalter zu koppeln. Allerdings soll in seinem Modell die Anpassung langsamer als bei der Rente mit 67 erfolgen.
Entscheidend ist, dass eine steigende Lebenserwartung nicht nur die Rentenphase, sondern auch die Dauer der Erwerbsphase verlängert. „Die Anpassung könnte schrittweise erfolgen, sodass beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1965 für jeden Jahrgang der Renteneintritt um lediglich einen Monat gegenüber dem vorangehenden Jahrgang erhöht wird“, erklärt Bomsdorf. Es bietet sich seiner Meinung nach an, diese Anpassung so vorzunehmen, bis das Renteneintrittsalter für den Geburtsjahrgang 2000 bei 70 Jahren liegt.
Bomsdorf betont, dass eine Erhöhung des Rentenzugangsalters keine Rentenkürzung darstelle. Trotz der Erhöhung nimmt nämlich die Rentenlaufzeit weiter zu und die Rentenansprüche steigen, da die Renten stärker als ohne diese Maßnahme wachsen und zudem die individuellen Ansprüche durch die längere Lebensarbeitszeit zunehmen. Eventuelle Abschläge von der Rente bei einem früheren Rentenbezug sind dann auch leichter verkraftbar. Die Erhöhung des Rentenzugangsalters hilft zudem, den Arbeitsmarkt im demografischen Wandel zu stabilisieren, denn selbst bei höheren Zuwanderungszahlen – zum Beispiel durch Flüchtlinge – ist auch langfristig damit zu rechnen, dass auf dem Arbeitsmarkt durch den kräftigen Rückgang der Bevölkerung im Erwerbsalter Probleme auftreten.
„Wollen wir unser Rentensystem einigermaßen stabil halten, kommen wir um diese Maßnahme nach 2030, wenn die Rente mit 67 voll eingeführt ist, nicht herum“, betont Bomsdorf. Gleichzeitig mahnt er die Ausgestaltung einer Flexirente an. Das gesetzliche Renteneintrittsalter würde dann nur noch die Funktion eines Fixpunktes wahrnehmen, an denen sich alle Ab- und Zuschläge eines erleichterten früheren oder späteren Renteneintritts orientieren.
Bei Rückfragen:
Prof. Dr. Eckart Bomsdorf
Universität zu Köln
Institut für Ökonometrie und Statistik
E-Mail: bomsdorfwiso.uni-koeln.de
Telefon: 0221 470-2982 /-5831