Über die Frage, ob die Lehre des internationalen Rechts noch zeitgemäß ist, wird am 16. März auf einer Sondertagung der Deutschen Gesellschaft für internationales Recht an der Universität zu Köln diskutiert.
In Anbetracht der im Zeitalter der Globalisierung zunehmenden Bedeutung internationalrechtlicher Fragestellungen für die Rechtspraxis soll diskutiert werden, ob die Ausbildung von Juristinnen und Juristen im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich und Schweiz) den damit verbundenen Anforderungen gerecht wird. Eine Arbeitsgruppe der Gesellschaft hat sich in den letzten Jahren intensiv mit dieser Frage beschäftigt und stellt ihre Ergebnisse mit entsprechenden Handlungsempfehlungen zur Diskussion. Neben Hochschulehrerinnen und -lehrern als Mitgliedern der Gesellschaft wird sich auch der wissenschaftliche Nachwuchs mit eigenen Beiträgen an der Debatte beteiligen. Die Gesellschaft stellt sich mit ihren Empfehlungen darüber hinaus kritischen Kommentaren aus dem Ausland und aus der Praxis.
Nach Grußworten, unter anderem des Ministerialdirektors Dr. Michael H.W. Koch, Leiter der Rechtsabteilung und Völkerrechtsberater im Auswärtigen Amt, Berlin, wird der Eröffnungsvortrag von Professor Dr. Stephan Hobe, Köln, und Professor Dr. Marc-Philippe Weller, Heidelberg, zum Thema „Lehre des internationalen Rechts im deutschsprachigen Raum – Herausforderungen und Entwicklungspotentiale“ gehalten. Die anschließenden Kommentare werden von Professor Dr. Christoph Benicke, Gießen, und Professor Dr. Thilo Marauhn, Gießen, vorgetragen. „An der Podiumsdiskussion, die sich mit dem „Blick von außen“ befassen wird, nehmen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler teil, die über die Situation in Großbritannien, Frankreich, Osteuropa und den USA berichten werden.
Wann:
Mittwoch, dem 16. März 2016
Wo:
Universität zu Köln, Hauptgebäude, Hörsaal XVIII
Albertus Magnus Platz, 50923 Köln
Rückfragen:
Professor Dr. Stephan Hobe
49 0221 470 2337
E-Mail: Sekretariat-Hobeuni-koeln.de