Das Institut dient der unabhängigen, interdisziplinär ausgerichteten Forschung und Lehre auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts. In diesem Kontext befasst sich das Institut mit dem Energierecht als Regulierungsrecht, insbesondere mit Fragen des Netzzugangs und Wettbewerbs, mit Zukunftsfragen des Umbaus der Energiesysteme (erneuerbare Energien, Energiewende, Sektorenkoppelung, Digitalisierung, Daten), mit der Rückführung der Energiemärkte in die Marktwirtschaft sowie mit Fragen des Vertrags-, Haftungs- und Versicherungsrechts im Energiebereich.
Grundlagen dafür bilden die zivilrechtliche Basis des Lehrstuhls sowie die Verbindung mit dem Kartellrecht, dem Telekommunikationsrecht und dem Recht der digitalen Wirtschaft. Weniger im Fokus stehen demgegenüber Aspekte des öffentlichen Rechts (z.B. Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- oder Beihilfenrecht). In Bezug auf diese Gebiete ist das Institut für eine intra- und interdisziplinäre Kooperation mit anderen Instituten, Kolleginnen und Kollegen offen. Eine Kooperation ist insbesondere mit dem Institut für Energiewirtschaft an der Universität zu Köln (EWI), aber auch mit den energierechtlichen Instituten in Bochum und Düsseldorf angestrebt. Das Institut für Energiewirtschaftsrecht knüpft an die lange Tradition des früheren Instituts für Energierecht an der Universität zu Köln an.
Torsten Körbers besonderes Interesse gilt Wettbewerbsfragen von Energie, Daten, elektronischen Medien und Internet-Plattformen. Im Mittelpunkt seiner Forschungen zum Regulierungsrecht stehen Energiewirtschafts- und Telekommunikationsrecht. Seit fast 20 Jahren setzt er sich mit dem Recht der digitalen Wirtschaft auseinander. Kernfrage ist die Herausforderung der Rechtsordnung durch Digitalisierung und Datenökonomie. In den nächsten Monaten beschäftigt er sich neben dem Aufbau von Lehrstuhl und Institut insbesondere mit der Herausgabe des führenden Kartellrechtskommentars Immenga/Mestmäcker, in dem er auch die EU-Fusionskontrollverordnung kommentiert, sowie des Berliner Kommentars zum TKG.
Körber ist u.a. Mitglied des Wissenschaftlichen Arbeitskreises für Regulierungsfragen der Bundesnetzagentur und des GRUR-Fachausschusses für Kartellrecht sowie Gründungsmitglied und Sprecher der Wissenschaftlichen Vereinigung für das gesamte Regulierungsrecht.
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