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Appellieren, Arrestieren, Ausprobieren: Kriminalpolitische Aktion oder Innovation?

Der 3. Jugendgerichtstag NRW findet an der Universität zu Köln statt

Sollen delinquente Jugendliche ermahnt und zur Ordnung gerufen oder durch eine kurze Inhaftierung beeindruckt werden? Welche Rolle spielen die ambulanten Maßnahmen? Wie sieht eine rationale, wissensbasierte Jugendkriminalpolitik aus? Wie weit darf die Jugendgerichtshilfe bei der Kooperation mit Polizei und Jugendstaatsanwaltschaft gehen? Hat sie gegenüber der Polizei an Einfluss verloren? Diese und weitere Fragen suchen 300 Fachleute aus Jugendhilfe, Justiz, Polizei, Ministerien und Wissenschaft während des dritten nordrhein-westfälischen Jugendgerichtstages in Köln am 1. Oktober 2014 zu beantworten, wobei sie jüngste Entwicklungen im Umgang mit straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden vor Augen haben.

In fünf verschiedenen Arbeitsgruppen werden die Effektivität von Jugendarrest gegenüber einer intensivierten Bewährungshilfe, der Umgang mit Mehrfachauffälligen, der Jugendstrafvollzug in freien Formen, die Rolle der Jugendhilfe sowie neueste jugendkriminologische Forschungen in NRW diskutiert.

Den Teilnehmern wird es dabei nicht nur um einen Austausch zwischen Theorie und Praxis gehen, sondern auch darum, die Verhältnisse an praktisch und wissenschaftlich bewährten Kriterien einer rationalen Kriminalpolitik zu messen und zu prüfen, ob die gegenwärtige Praxis des Jugendkriminal- und Jugendhilferechts auf dem richtigen Kurs ist.


Wann:  

1. Oktober 2014, 10.00 Uhr


Wo:  

Universität zu Köln,  
Hauptgebäude Aula 1
Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln


Rückfragen:
 

Prof. Dr. Frank Neubacher
Tel.: 0221-470-4281 Fax: 0221-470-5147
E-Mail: F.NeubacherSpamProtectionuni-koeln.de