Er initiierte daraufhin den »Einsatzgruppen-Prozess«, der zu den Verfahren vor US-amerikanischen Militärgerichten zählte, die dem Hauptkriegsverbrecherprozess nachfolgten. Ferencz wurde, gerade 27 Jahre alt, zum Chefankläger in diesem historischen Strafprozess ernannt. Alle 22 Angeklagten wurden schuldig gesprochen.
Die Erlebnisse nach dem Zweiten Weltkrieg blieben maßgeblich für sein weiteres Wirken. »Jene Tage hatten einen traumatischen Effekt auf mich.« Seine Aufgabe sah er darin, das Völkerrecht so weiterzuentwickeln, dass nicht mehr das Recht des Stärkeren galt und Aggressionen zwischen Staaten unterbunden werden können. »Was ich versuche ist, Kriege zu verhindern«, so der Rechtswissenschaftler.
Ab den 1970er Jahren begann er deshalb an der nächsten wichtigen Aufgabe zu arbeiten: Die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs. Dieser wurde 1998 in Rom mit der Verabschiedung von dessen Gründungsvertrag, dem Römischen Statut, Realität. Die diplomatische Konferenz vom Sommer 1998 ist auch der Ursprung von Benjamin Ferencz‘ Verbindung mit der Kölner Juristenfakultät.
Bei der Gründung des Gerichtshofs begegnete ihm Professor Claus Kreß, Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und internationales Strafrecht und Direktor des Institute for International Peace and Security Law der Universität zu Köln, als Mitglied der deutschen Regierungsdelegation, die von Ferencz viel guten Rat erfuhr. Aus dieser Begegnung erwuchs ein langjähriger freundschaftlicher Austausch, der vor allem das große politische Ringen um die Definition des Verbrechens des Angriffskriegs zum Gegenstand hatte. Dieses Verbrechen stand in Nürnberg im Zentrum, es war jedoch hiernach hochumstritten geblieben. Erst im Dezember 2017 führten die internationalen Verhandlungen, die Ferencz intensiv begleitet hat, zu einem Durchbruch.
Kritischer Rückblick der Fakultät auf ihre Geschichte
Die Verleihung des Ehrendoktors an Professor Ferencz nahm die Rechtswissenschaftliche Fakultät auch zum Anlass einer öffentlichen Stellungnahme zu ihrer Geschichte im Nationalsozialismus und zu ihrer Verbindung mit dem Nürnberger Prozess. Dies schloss vor allem die Erinnerung an den weltberühmten Rechtstheoretiker sowie Verfassungs- und Völkerrechtler Hans Kelsen ein, der für kurze Zeit in Köln gelehrt hat.