Herr Kreß, Frau Nußberger, bedeutet der Ukrainekrieg das Ende des Völkerrechts?
Kreß: Der Krieg ist eine gewaltige Herausforderung, weil hier eine ganz zentrale Norm der Völkerrechtsordnung, das Gewaltverbot, das vom Internationalen Gerichtshof als Eckstein der Völkerrechtsordnung bezeichnet wird, in fundamentaler Art und Weise verletzt wird. Und das von einer Macht, die die rechtliche Befugnis des Vetos im Sicherheitsrat und die faktische Macht des Besitzes von Atomwaffen auf sich vereinigt. Das stellt die internationale Gemeinschaft vor die Frage, wie mit dieser Herausforderung für die Völkerrechtsordnung umzugehen ist.
Nußberger: Es ist eine elementare Aufgabe des nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffenen Völkerrechts, Kriege zu verhindern. Mit Blick auf den Angriff Russlands auf die Ukraine stellt sich uns allen die Frage, ob sich das Völkerrechtssystem eventuell nicht bewährt hat. Hat es genau das, was es verhindern sollte, nicht verhindern können? Diese Frage bewegt uns alle. Es gibt eine pessimistische Antwort – das System ist in der Tat gescheitert.
Es gibt aber auch eine optimistische Sicht, nach der das System sich in einer Bewährungsprobe befindet, in der sich zeigen muss, wie die Mechanismen einsetzbar sind, wie die Staaten im Rahmen dieses Systems agieren, wie die Gerichte darauf antworten. Immerhin hat die UN-Generalversammlung den Völkerrechtsbruch mit einer sehr großen Mehrheit festgestellt. Wir haben einen rechtlichen Maßstab, an dem wir diesen Angriffskrieg messen können. Das ist schon ein erster Schritt, auch wenn der Sicherheitsrat nicht so funktioniert hat, wie man es gehofft hätte, weil der Aggressor dort Mitglied ist.
Herr Klose, was bedeutet der Krieg für die historische Einordnung des Völkerrechtes?
Klose: Dieser Krieg zeigt, wie eng völkerrechtliche und historische Aspekte zusammenwirken. Offenkundig instrumentalisiert Putin Geschichte für seine aggressive Außenpolitik schon seit längerer Zeit, nicht nur gegen die Ukraine, sondern auch gegen verschiedene Nachbarstaaten, im Kaukasus, im Baltikum und gegen Polen.
Für mich als Historiker stellt sich die Frage: Wie konnte es so weit kommen? Vieles liegt in den 1990er Jahren begründet, in der – wie Putin es wahrnimmt – größten geopolitischen Katastrophe des 20. Jahrhunderts, dem Zusammenbruch der Sowjetunion. Er hat seit seinem Regierungsantritt im Jahr 1999 versucht, diese »Katastrophe« mit einer ganzen Reihe von Kriegen zu revidieren, die jetzt mit dem Ukrainekrieg einen neuen Höhepunkt erreicht haben. Es handelt sich hier um den Versuch, einen imperialen Expansionskrieg zu führen, um den eigenen Status als Weltmacht zu zementieren und auszubauen.
Welche Verbrechen könnten gegenwärtig von einem internationalen Gericht untersucht werden?
Kreß: Die Verbrechen, die im Visier des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofes sind, sind drei der vier Völkerstraftaten: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Gegen die vierte Völkerstraftat, das Verbrechen der Aggression, kann derzeit aus formellen Gründen nicht ermittelt werden. Im Vordergrund stehen gegenwärtig die Kriegsverbrechen. Inzwischen gibt es 41 Vertragsstaaten, die den Ankläger ersucht haben, den entsprechenden Vorwürfen nachzugehen. Damit konnte er auch ohne richterliche Genehmigung ein förmliches Ermittlungsverfahren eröffnen.
Können europäische Gerichte über Menschenrechtsverletzungen entscheiden?
Nußberger: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat schon in einer Reihe von Konflikten über Menschenrechtsverletzungen bei militärischen Auseinandersetzungen entschieden – sehr prominent im russisch-georgischen Krieg 2008, aber auch im Tschetschenienkrieg. Massaker wie in Butscha, die in einer Okkupationssituation geschehen sind, kann der Gerichtshof erfassen. Aber beim Angriff auf Krankenhäuser fürchte ich, dass das Gericht verneint, Jurisdiktion zu haben, und Russland daher nicht verantwortlich gemacht werden kann. In früheren Urteilen hat der Gerichtshof entschieden, dass ein Staat in der heißen Phase eines Krieges keine Herrschaftsgewalt hat, da er vielmehr versucht, diese zu erlangen; damit ist die Konvention nicht anwendbar. Das zweite Problem ist, dass Russland vom Europarat ausgeschlossen wurde. Die Menschenrechtskonvention gilt für Russland nur noch bis zum 16. September 2022. So lange, aber eben auch nur so lange, fallen alle von Russland zu verantwortenden Grausamkeiten und Menschenrechtsverletzungen unter die Konvention.
Warum verdreht Putin den Völkerrechtsbegriff?
Kreß: Putin bricht nicht aus dem Vokabular des geltenden Völkerrechts aus, manipuliert es aber hemmungslos. Besonders schlimm ist der nicht ansatzweise mit Tatsachen belegte Vorwurf eines von der Ukraine angeblich begangenen Völkermords. Bei den von Putin instrumentalisierten völkerrechtlichen Begriffen geht es übrigens nicht um »westliche«. Vielmehr steht das Völkerrecht als eine universale Ordnung auf dem Spiel. Russland selbst hat an der Herausbildung wesentlicher Elemente der Völkerrechtsordnung, die Putin jetzt verletzt, mitgewirkt und sie akzeptiert. So stammt der Begriff »Verbrechen gegen den Frieden«, aus dem der heutige Begriff »Das Verbrechen der Aggression « erwachsen ist, von Aron Trainin, einem sowjetischen Völkerrechtler.
Wie sieht das Geschichtsnarrativ der russischen Führung aus?
Klose: Es gibt verschiedene Weisen, wie Putin und sein Regime versuchen, Geschichte für ihre imperialen Zwecke zu instrumentalisieren. Da gibt es unter anderem eine Aneignung von Begriffen der internationalen völkerrechtlichen Ordnung, die verstärkt seit den 1990er Jahren entstanden sind: zum Beispiel der bereits erwähnte Vorwurf eines Genozids in der Ukraine, der ohne jegliche Beweise immer wieder auftaucht und mit dem Putin versucht, Parallelen zum westlichen Interventionismus der 1990er Jahre wie im Kosovo zu ziehen. Das ist eine völlige Verzerrung von Geschichte. Man sieht auch, wie er versucht, aus der Kollaboration ukrainischer Nationalisten mit den Deutschen im Zweiten Weltkrieg eine Kontinuitätslinie herzustellen, was zu der haltlosen Unterstellung führt, die gesamte Ukraine sei eine Nation von Tätern.
Die Aufgabe der Historikerin und des Historikers sollte es sein, diese Putinschen Narrative zu dekonstruieren. Putin ist kein Historiker. Was er sagt, ist letztlich nicht Geschichte, sondern eine gefährliche Politisierung und Instrumentalisierung von Geschichte.