Lernen ist le(h)r(n)bar - TP4 „Vorlesung 2020“
1. Vernetzung, Zusammenführung, Sichtbarmachung
Ein aus Projektmitteln finanzierter Mitarbeiter hat gemeinsam mit der Jura-IT E-Learningprojekte an der Fakultät unterstützt.
Innerhalb der Fakultät wurde der Dialog durch einen „Erfahrungsaustausch E-Learning“ aufgenommen, der zur Vorstellung verschiedener E-Learningtools und Erfahrungsberichten zu bereits getesteten Szenarien besteht. Um den Einsatz der zur Verfügung stehenden Tools zu erleichtern und den Lehrenden den Einstieg zu erleichtern, ist geplant, diese Erfahrung und weiterführende Materialien und Hinweise in geeigneter Form gebündelt zur Verfügung zu stellen. Dies soll helfen, gesammelte Erfahrungen und erworbenes Know-How zu verstetigen und konservieren.
Gemeinsam mit der Jura-IT nahm dieser Mitarbeiter auch an universitätsweiten Veranstaltungen wie z.B. dem Workshop des Rektors „Digitale Lehre“ und dem Symposium Innovation in der Lehre des Prorektorats Lehre und Studium teil; außerhalb der Universität vertrat er die Fakultät, z. B im Rahmen des Kongresses „Bildung 4.0“ des Landes NRW und bei Veranstaltungen des Netzwerkes „E-Learning NRW“. Zusammen mit E-Learning NRW versucht das Kompetenzzentrum für juristisches Lernen und Lehren einen regelmäßigen Austausch mit anderen rechtswissenschaftlichen Fakultäten aus NRW zu etablieren. Einem ersten Workshop „E-Learning in den Rechtswissenschaften“ in Bochum Ende 2016 folgte ein vom KjLL organisierter zweiter Workshop in Köln im März 2017.
Des Weiteren organisierte er im Rahmen der Tagung „E-Learning im Jurastudium“ des Kompetenzzentrums für juristische Lernen und Lehren eine Posterpräsentation in der, zum Teil preisgekrönte, E-Learningkonzepte juristischer Fakultäten vorgestellt wurden.
2. Vorlesungsaufzeichnungen
Im WS 2015/16 wurden 15 Veranstaltungen aufgezeichnet (die römische Zahl in Klammern hinter der Veranstaltung bezeichnet das Semester, für das die Veranstaltung vorgesehen ist; Zusätze wie „A-J“ oder „K-Z“ weisen darauf hin, dass es sich um eine nach Anfangsbuchstaben aufgeteilte Veranstaltung handelt):- Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts am Beispiel des Kaufvertrages (I)
- Allgemeines Verwaltungsrecht (III)
- Besonderes Verwaltungsrecht (IV)
- Examenskurs: Hauptkurs Strafrecht BT II
- Examenskurs: Hauptkurs Zivilrecht II
- Grundrechte (I) A-J Grundrechte (I) K-Z
- Historische und methodische Grundlagen des BGB
- Kreditsicherungsrecht (IV)
- Sachenrecht (III)
- Schuldrecht Allgemeiner Teil am Beispiel des Kaufvertrages (I)
- Strafrecht I (Allgemeiner Teil 1 und Besonderer Teil 1) (I) K-Z
- Strafrecht II (Allgemeiner Teil 2 & Besonderer Teil 2)
- Strafverfahrensrecht (IV) Verwaltungsprozessrecht im Überblick (IV)
- Allgemeines Verwaltungsrecht (III)
- Besonderes Verwaltungsrecht (IV)
- Deutsche Rechtsgeschichte (I-IV)
- Einführung in das Kirchenrecht (G) (I-IV)
- Examenskurs: Hauptkurs Öffentliches Recht I
- Examenskurs: Hauptkurs Strafrecht BT I
- Examenskurs: Hauptkurs Zivilrecht I
- Grundrechte (I)
- Internationales Privatrecht (IV)
- Schuldrecht Allgemeiner Teil am Beispiel des Kaufvertrages (I)
- Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht (II), A-J
- Strafrecht I (Allgemeiner Teil 1 und Besonderer Teil 1) (I)
- Strafrecht II (Allgemeiner Teil 2 und Besonderer Teil 2) (II) A-J
- Strafrecht II (Allgemeiner Teil 2 und Besonderer Teil 2) (II) K-Z
- Strafrecht III (Besonderer Teil III)
- Strafverfahrensrecht (IV)
- Vertragliche Schuldverhältnisse (II) K-Z
- Verwaltungsprozessrecht im Überblick (IV