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Accreditation Committee

Funktion

Die Einrichtung und Zusammensetzung der Akkreditierungskommission ist in § 8b der Grundordnung der Universität zu Köln festgelegt.

Die Akkreditierungskommission ist eine vom Rektorat eingesetzte, unabhängig agierende Kommission, die sich durch eine statusübergreifende Besetzung auszeichnet. Sie ist zuständig für die Vorbereitung der Entscheidung des Rektorats im Rahmen der internen Erst- und Reakkreditierungsverfahren, die die Universität zu Köln zur Qualitätssicherung ihrer Studiengänge durchführt. Auf Basis der Empfehlung der Akkreditierungskommission trifft das Rektorat die Akkreditierungsentscheidung. Die Akkreditierungskommission wird vom zentralen Team Q³ - Evaluation, Entwicklung & Akkreditierung und der Geschäftsstelle unterstützt. Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage und zur Zusammensetzung sind auf der Seite von Abteilung 11 zu finden.

Zusammensetzung

Mit Stimmrecht:Ohne Stimmrecht:
  • je Fakultät ein*e Vertreter*in aus der Gruppe nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 HG,
  • zwei Vertreter*innen aus der Gruppe nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 HG,
  • drei Vertreter*innen aus der Gruppe nach § 11 Abs. 1 Nr. 4 HG, von denen ein*e Vertreter*in in einem Lehramtsstudiengang und zwei Vertreter*innen in einem fachwissenschaftlichen Studiengang eingeschrieben sein sollen.
  • ein*e Vertreter*in des Allgemeinen Studierendenausschusses,
  • ein*e Vertreter*in aus der Gruppe nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 HG,
  • ein*e Vertreter*in aus dem Zentrum für LehrerInnenbildung.
Für jedes Mitglied wird ein*e Stellvertreter*in bestimmt. Die Amtszeiten betragen für die Beschäftigten drei Jahre und für die Studierenden zwei Jahre.

Chair


Prof. Dr. Hans-Joachim Roth (Vorsitzender)

Prof.' Dr.' Anja Bettenworth (Stellv. Vorsitzende)

Alessa Hübner

details

Accreditation Commission | Teaching and Learning Committee | Committee Q³UoC

Working days: Mon. - Thurs.

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