Vereinfachter Spendennachweis
Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt eingereicht werden (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 EStDV). Alles was Sie dafür brauchen, ist eine Kopie Ihres Kontoauszuges und falls vom Finanzamt gewünscht die Bestätigung über die Gemeinnützigkeit der Stiftung Studium und Lehre. Sollten Sie dennoch eine Zuwendungsbescheinigung wünschen, sprechen Sie uns gerne an.