Heft 257

Verena Wiedemann:

Wie die Anstalten die Entscheidungen ihrer Gremien zum Dreistufentest vorbereiten und begleiten sollten,

Köln, im April 2009, ISBN 978-3-938933-61-9

10 S., Schutzgebühr 7,00 €

 

Beim vorliegenden Arbeitspapier handelt es sich um die überarbeitete Fassung eines Referates, das die Autorin, Generalsekretärin der ARD, auf der Tagung „Der Dreistufentest als Chance für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ des Initiativkreises Öffentlicher Rundfunk am 16. März 2009 in Köln gehalten hat. Ihr Fazit: "Abschließend kann für den Dreistufentest festgehalten werden, dass der Intendant der federführenden Landesrundfunkanstalt für das ordnungsgemäße Telemedienkonzept eines Gemeinschaftsangebots der ARD verantwortlich ist. Er muss dafür Sorge tragen, dass alle staatsvertraglichen Anforderungen an den Umfang und die Tiefe der notwendigen Informationen und Erläuterungen erfüllt sind. Der Intendant ist aber nicht verantwortlich für die Durchführung des Verfahrens einschließlich der Auswahl des oder der Gutachter. Ebenso wenig trägt er die Verantwortung dafür, dass alle Vorlagen und Stellungnahmen sorgfältig ausgewertet und abgewogen werden. Die Auswahl der Gutachter, die Einholung der Stellungnahmen Dritter, die Abwägung des Für und Wider aller Argumente sowie die Entscheidung selbst, ihre Dokumentation und Begründung, die der rechtsaufsichtlichen Überprüfung standhält – all diese Teile des Dreistufentests fallen in die Verantwortung der Rundfunkgremien.

Mit diesen Maßgaben bergen die Dreistufentests für die bestehenden Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Chance zu zeigen, dass sich das Allgemeininteresse am öffentlich-rechtlichen Rundfunk am besten über ein die gesamte Gesellschaft repräsentierendes, in ihr verankertes und demokratisch entscheidendes Gremium ermitteln lässt."

Inhaltsverzeichnis:

1. Der Dreistufentest als Chance

2. Verfahrensökonomie und Glaubwürdigkeit sind keine Gegensätze

3. Einheitliche Verfahrensstandards werden angestrebt

4. Telemedienkonzepte erfolgen auf „mittlerem Abstraktionsniveau“

5. Verweildauer für Telemedien kann variieren

6. Die Kriterien der Telemedienkonzepte im Einzelnen
6.1. Entspricht das Angebot dem öffentlich-rechtlichen Auftrag?
6.2. In welcher Weise leistet das Telemedienangebot einen qualitativen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb?
6.3. Wie wird das Angebot finanziert?

7. Letztmalige Stellungnahme des Intendanten

8. Schlussbemerkung