Heft 253
Bei diesem Arbeitspapier handelt es sich um die geringfügig überarbeitete Fassung eines Vortrags, den der Autor, Inhaber einer Professur für Öffentliches Recht an der Universität der Bundeswehr München, auf der Tagung "Der Dreistufentest als Chance für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk" des Initiativkreises Öffentlicher Rundfunk am 16. 3. 2009 in Köln gehalten hat. Es überträgt die Erwartungen, die das Bundesverfassungsgericht für den linearen Rundfunk entwickelt hat, auf die nicht-linearen Telemedien. Dazu resummiert Rossen-Stadtfeld: "Ausdrücklich wird die Qualität des zu bewertenden telemedialen Angebots durch § 11 f Abs. 3 Ziff. 2 RSTV-E in Bezug genommen. Diese Qualität soll den publizistischen Wettbewerb befördern, zugleich in diesem Wettbewerb selbst gesteigert werden. Erneut ist für das Verständnis der besonderen Wettbewerbsvorstellung, die dieser Regelung zugrunde liegt, die funktionale Verklammerung der Rundfunkfunktion mit der Gewährleistung freier und umfassender Meinungsbildung maßgeblich. Auch die einfachrechtliche Regelung des § 11 f Abs. 3 Ziff. 1 RStV-E muss im Rahmen der höherrangigen Vorgaben des deutschen Kommunikationsverfassungsrechts verstanden werden. Der Wettbewerb, von dem hier die Rede ist, muss also zunächst strikt im Feld professioneller journalistisch-publizistischer Qualitätskriterien ausgetragen werden. Erst danach können in zweiter Linie auch die marktlichen Auswirkungen des beabsichtigten telemedialen Angebots Berücksichtigung finden, die in § 11 f Abs. 3 S. 2 RStV-E bezeichnet werden."
Inhaltsverzeichnis:
I. Die funktionale Einbindung des Dreistufentests
1. Die Freiheit der Meinungsbildung
2. Selbstbestimmung von Person und Öffentlichkeit im Meinungsbildungsvorgang
3. Meinungsbildungsfreiheit braucht Medien
II. Funktion und Verantwortung der Gremien
1. Die Gremienfunktion in der binnenpluralistischen Rundfunkorganisation
2. Gremienkontrolle unter Entwicklungsdruck
3. Optimierung der Gremienfunktion, kein Drittschutz
III. Der Maßstab des Dreistufentests: Einzelfragen
1. Ein normativer Bedürfnisbegriff
2. Qualitative, nicht quantitative Beobachtung
3. Publizistischer und „marktlicher“ Wettbewerb