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Internationales Privatrecht wird immer wichtiger

Tagung zur Kodifikation des Internationalen Privatrechts

In diesem Jahr jährt sich die große Reform des deutschen Internationalen Privatrechts von 1986 zum 30. Mal. Gleichzeitig feiert die international beachtete Zeitschrift „Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts – IPRax“ die 35. Wiederkehr der Gründung. Das Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln und der Deutsche Rat für Internationales Privatrecht sowie die Zeitschrift IPRax nehmen die Jubiläen zum Anlass, Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus dem In- und Ausland zu der Tagung „Kodifikation des Internationalen Privatrechts“ einzuladen. Die Tagung wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert.

In den heutigen Zeiten der Globalisierung des Warenaustausches, der Internetdienstleistungen und der Migrationsbewegungen prägt das Internationale Privatrecht immer stärker die alltägliche Rechtspraxis. Das Anwachsen der Normen in diesem Bereich führt zu Normkonflikten des nationalen, europäischen und staatsvertraglichen Rechts und zu erhöhtem Abstimmungsbedarf. Die internationalprivatrechtliche Wissenschaft wird vor komplexere Strukturaufgaben gestellt.

Das Internationale Privatrecht legt für grenzüberschreitende Sachverhalte fest, welches nationale Recht auf einen zivilrechtlichen Fall anzuwenden ist. Wichtige internationalprivatrechtliche Fragen des Schuld-, Erb- und Familienrechts sind heute in Verordnungen der Europäischen Union geregelt oder werden, wie im internationalen Personen- und Gesellschaftsrecht, durch die Europäischen Grundfreiheiten geprägt. Die Tagung verbindet die Analyse der bisherigen Entwicklung des Internationalen Privatrechts mit einem Ausblick auf die Gestaltungsaufgaben der Zukunft.

Der „Deutsche Rat für Internationales Privatrecht“ ist ein autonomes Organ der Rechtswissenschaft. Er berät das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bei der deutschen, europäischen und staatsvertraglichen Gesetzgebung auf dem Gebiet des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts. Der Direktor des Instituts für internationales und ausländisches Privatrecht der Uni Köln, Herr Professor Dr. Heinz-Peter Mansel, ist zugleich Präsident des Rates und geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift. Die Tagung wurde durch ihn und den stellvertretenden Vorsitzenden des Rats, Herrn Professor Dr. Jan von Hein (Freiburg) wissenschaftlich vorbereitet. Zu der Tagung werden rund hundert Gäste aus dem In- und Ausland erwartet. Die RednerInnen- und TeilnehmerInnenliste spiegelt dabei die Bedeutung des Fachs für Forschung und Praxis wider.

Das Tagungsprogramm findet sich unter http://www.ipr.uni-koeln.de.

Wann und Wo:
Beginn: 23. September 2016, ab 11.00 Uhr
24. September, ab 9.00 Uhr
Aula der Universität zu Köln
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln

Rückfragen:
Institut für internationales und ausländisches Privatrecht
Universität zu Köln
Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln
Telefon: 0221 470-22 28
Fax: 0221 470-51 29
Email: ipr-institutSpamProtectionuni-koeln.de