Neuer Aktionsfonds Nachhaltigkeit: UmweltHeld*innen gesucht!
Die Universität zu Köln stellt ab 2025 für das Querschnittsthema Nachhaltigkeit eine niederschwellige Microförderung für Projekte ihrer Universitätsmitglieder bereit. Das Rektorat gewährt die Förderung mit dem Ziel, die Universitätsmitglieder in ihrem Engagement für Nachhaltigkeit materiell zu unterstützen.
Zielgruppen: Förderberechtigt sind Studierende und alle, die zum Personal der Universität zu Köln gehören: Forschende aller Karrierephasen, Lehrende, Beschäftigte aus Technik und Verwaltung, aus zentralen Einrichtungen und sowie Zusammenschlüsse und Initiativen der verschiedenen Statusgruppen.
Projekte: Förderfähig sind Projekte mit Nachhaltigkeitsbezug. Insbesondere auch kleinere Projekte in Forschung, Lehre, gesellschaftlichem Engagement sowie beispielsweise bezogen auf die Campusgestaltung oder Veranstaltungen können gefördert werden; explizit auch Forschungsprojekte von Studierenden (z. B. BA/MA-Abschlussprojekte). Die Projekte sollen auf kurze Dauer angelegt sein (Richtwert bis zu 12 Monate). Von der Förderung ausgeschlossen sind Tagungskosten o. Ä. und Reisen zu wissenschaftlichen Tagungen.
„Das individuelle Engagement aller ist unerlässlich, um eine gemeinsame Kultur gelebter Nachhaltigkeit zu etablieren und damit aktiv zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie der Universität zu Köln beizutragen.“
Professor Dr. Kirk W. Junker, Prorektor für Nachhaltigkeit
Formale Bedingungen: Förderanträge werden mithilfe eines Formulars (Anlage) gestellt und von einer Universitätsmailadresse aus per E-Mail an nachhaltigkeit@verw.uni-koeln.de eingereicht. Es können nur Anträge für geplante, d.h. in der Zukunft liegende Projekte bewilligt werden. Die Förderung beschränkt sich auf Sach- und Hilfskraftmittel. Die Antragstellenden erstellen binnen drei Monaten nach Projektende einen Kurzbericht.
Fördermittel: Es gibt zwei Förderkategorien, 1) Die pauschale Microförderung i.H.v. 500€ und 2) Die individuelle Microförderung mit einem Betrag in Höhe von mehr als 500€, bis zu maximal 5.000€. Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung per Umbuchung auf ein PSP-Element bzw. nach individuellem Bedarf per Abschlagszahlung oder Auslagenerstattung.
Ablauf und Fristen: Die Förderung kann laufend beantragt werden. Die zur Förderung bestimmten Anträge werden vier Mal jährlich zum Quartalsende ausgewählt.
Anerkennung des Engagements: Alle geförderten Projekte werden im Rahmen eines gemeinsamen Get-togethers gewürdigt und sichtbar gemacht. Die Projektteilnehmenden erhalten auf Wunsch ein Zertifikat über ihr Engagement in Sachen Nachhaltigkeit an der UzK.
Kontaktinformationen
E-Mail: nachhaltigkeitverw.uni-koeln.de
Sprechstunde des Nachhaltigkeitsbüros (mittwochs 12-13 Uhr)