Heft 198
Der Verfasser, Justitiar der Deutschen Welle, bewertet in diesem Arbeitspapier aus Sicht seines Senders Selbstverpflichtungserklärungen als Instrument der Qualitätssicherung. Hierzu erklärt er zunächst einige Hintergründe zum Auslandsrundfunk und zur Aufgabenplanung, zum Beteiligungsverfahren und zur Bewertung nach dem Deutsche-Welle-Gesetz, und er vergleicht diese Regelungen mit denjenigen der deutschen Landesrundfunkanstalten. Sodann beschreibt er die Auswirkungen des Beteiligungsverfahrens auf die Finanzierung der Deutschen Welle.
In seiner abschließenden medienpolitischen Bewertung kommt er zu folgendem Ergebnis: "Ein Vergleich der Regelungen zu Selbstverpflichtungserklärungen bzw. Selbstregulierung für die Landesrundfunkanstalten nach § 11 Abs. 4 RStV und §§ 4 a ff. DWG muss berücksichtigen, dass sie in hohem Maße gleiches beinhalten, nämlich die Ausgestaltung und Konkretisierung des Programmauftrages. Es gibt jedoch auch Unterschiede im Regelungszweck: In § 11 Abs. 4 RStV versucht der Gesetzgeber, einen neuen Weg bei der Ausgestaltung des Funktionsauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gehen. Da es dem Gesetzgeber wegen der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkautonomie verwehrt ist, detaillierte programmliche Vorgaben zu machen, hat er ein Verfahren zur "regulierten Selbstregulierung" etabliert, wonach die gewünschte Konkretisierung des Programmauftrages durch die Rundfunkanstalten selbst erfolgt. Damit wird es den Landesrundfunkanstalten ermöglicht, ihre Leistungen herauszustellen und die Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erhöhen. Auch die Reform- und Rationalisierungsbemühungen der Landesrundfunkanstalten werden dadurch gestärkt. Ein Kernelement ist aber vor allem auch die Qualitätssicherung der Programme. Dies ist im dualen Rundfunksystemen natürlich auch vor der Konkurrenzsituation mit den privaten Rundfunkveranstaltern zu sehen.
Demgegenüber steht die Auslandsrundfunkanstalt mit einem relativ überschaubaren Etat vor der Schwierigkeit, vom reinen Wortlaut des Programmauftrages her die gesamte Welt medial versorgen zu müssen. Selbst wenn man nur die Weltregionen in den Blick nimmt, die - unabhängig von parteipolitischen Anschauungen - ganz besonders im Fokus der auswärtigen Politik und der deutschen Öffentlichkeit stehen, muss festgelegt werden, mit welchen Medien man welche Zielgebiete und ‑gruppen versorgen will, was dann auch hinreichend zu finanzieren ist. Dies sind also für die Aufgabenplanung und das Beteiligungsverfahren der DW die primären Themen, es geht weniger um Qualitätssicherung. Von der Tendenz her haben die Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages deswegen eher qualitätssichernden und eingrenzenden Charakter, während diejenigen für den Auslandsrundfunk überhaupt erst festlegen, was programmlich erreicht und finanziert werden soll."
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Hintergründe zum Auslandsrundfunk
3. Aufgabenplanung, Beteiligungsverfahren und Bewertung nach dem DWG
4. Vergleich mit den Landesrundfunkanstalten (§ 11 Abs. 4 RStV)
5. Auswirkungen des Beteiligungsverfahrens auf die Finanzierung der DW
6. Medienpolitische Bewertung