Die Universität zu Köln und die Techniker Krankenkasse (TK) haben einen Kooperationsvertrag für drei Jahre unterzeichnet, in dem eine Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) an der Universität vereinbart wird. Durch die Kooperation wird die Finanzierung von Maßnahmen und BGM-Ressourcen möglich, die den aktuellen universitätsweiten Prozess zur Sicherung der Gesundheit am Arbeitsplatz unterstützen. Der Vertrag umfasst die gemeinsame Durchführung von Gesundheitstagen, Info-Kampagnen und Workshops für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kölner Universität. Ferner fördert die TK die Weiterentwicklung der universitären BGM-Strategie und den fachlichen Austausch unter den Hochschulen in NRW und auf Bundesebene.
Die neue Kooperation ergänzt die bereits seit drei Jahren vorhandene BGM-Struktur und -Strategie. Die UzK hat 2015 ein BGM-System zur Umsetzung von verhaltens- und verhältnisorientierten Maßnahmen eingeführt. Damit folgt sie den Vorgaben des Gesetzgebers, die Arbeitsplätze nicht nur auf physische, sondern auch auf psychosoziale Belastungen hin zu überprüfen.
Um die wichtigsten gesundheitsorientierten Handlungsfelder zu identifizieren, wurde 2016 zunächst eine universitätsweite Beschäftigtenbefragung durchgeführt. Im Anschluss wurden mit Beteiligung der Beschäftigten der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und Zentralverwaltung Maßnahmen entwickelt, um psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz wirksam zu reduzieren. Dank der Zusammenarbeit mit der TK können diese Ansätze nun ausgebaut und vertieft werden.
Gesetzliche Krankenkassen wie die TK sind nach dem Präventionsgesetz (§20 SGB V) verpflichtet, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in Betrieben zu unterstützen.
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