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Kriminalstrafen für Unternehmen?

Kölner Forschungsgruppe arbeitet an einem Modellgesetz

Der Abgas-Skandal bei VW zeigt, dass Deutschland endlich ein modernes Unternehmensstrafrecht braucht. Bislang kann in Deutschland gegen Unternehmen nur ein Bußgeld nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht verhängt werden – bis zu einer Höhe von maximal zehn Millionen Euro. 

Ob auch gegen Unternehmen und Verbände künftig Kriminalstrafen wie gegen Einzelpersonen verhängt werden sollten, wird in Politik und Wirtschaft kontrovers diskutiert. Dieser Frage geht eine interdisziplinäre Forschungsgruppe nach, die sich an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät gegründet hat. 

Die Kölner Wissenschaftler untersuchen dabei insbesondere, wie sich die Einführung eines Unternehmensstrafrechts auf das allgemeine Strafrecht sowie auf das Verfahrensrecht und das Wirtschaftsrecht auswirken würde. Außerdem werden empirische Daten zur praktischen Wirksamkeit der geltenden Bußgeldvorschriften erhoben. Die Forscher haben sich zum Ziel gesetzt, ein zwischen Wissenschaft und Praxis abgestimmtes Modellgesetz für ein Verbandsstrafrecht zu erarbeiten. 

Sprecher der Forschungsgruppe sind Professor Dr. Michael Kubiciel (Wirtschaftsstrafrecht, Grundlagenfragen) sowie Junior-Professorin Dr. Elisa Hoven (Strafrecht/Kriminologie); weitere Mitglieder sind Professor Dr. Thomas Weigend (Strafverfahrensrecht) und Professor Dr. Martin Henssler (Wirtschaftsrecht). Unterstützt wird die Arbeit auch durch den Kölner Wirtschaftswissenschaftler Professor Achim Wambach.

Die Volkswagen Stiftung fördert das Projekt in der Linie „Offen für Außergewöhnliches“ mit einer hohen sechsstelligen Summe. Das Projekt hat eine Laufzeit von drei Jahren.

Kontakt: Professor Dr. Michael Kubiciel

Junior-Professorin Dr. Elisa Hoven

Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht