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Die Einführung
des Kastilischen als Kanzleisprache wird hier fälschlicher Weise Alfons
dem Weisen zugesprochen. Richtig ist aber, dass Alfons der Weise lediglich
fortgeführt hat, was sein Vorgänger Ferdinand III. zuvor bereits
veranlasst hatte. Dass Kastilisch alleinige Kanzleisprache wurde, ist also
bereits auf die Zeit 1217-52 zu datieren, die Regierungszeit Ferdinands
III., dem diese für das Kastilische so wichtige Maßnahme zu verdanken
ist. |