Kölner Rechtswissenschaftler kritisiert Böhmermann-Urteil
Jan Böhmermann ist mit seiner Unterlassungsklage gegen die Bundeskanzlerin Angela Merkel vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert. Böhmermann hatte sich dagegen gewandt, dass Angela Merkel das Schmähgedicht Böhmermanns gegen den türkischen Präsidenten Erdogan als "bewusst verletzend" bezeichnet hatte. Die Äußerung wurde in einer Pressekonferenz des Regierungssprechers wiederholt. Das Protokoll der Konferenz wurde veröffentlicht und ist noch abrufbar. Merkel hatte die Äußerung später bedauert. Das Verwaltungsgericht sah aus diesem Grunde die Wiederholung als fragwürdig an und wies die Klage deswegen als unzulässig ab.
Statement von Professor Dr. Karl-Nikolaus Peifer.
Die Entscheidung des Gerichts mag auf den ersten Blick nachvollziehbar sein, sie weckt aber auch Zweifel. Vor Zivilgerichten genügt es regelmäßig nicht, wenn der Äußernde beteuert, er werde es nicht wieder tun. Man verlangt hier eine ernsthafte Ausräumung der Wiederholungsgefahr, regelmäßig durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Bundeskanzlerin hätte hier auch nicht deswegen einen Vertrauensvorschuss, weil sie Regierungschefin ist.
Hinzu kommt, dass vor Zivilgerichten auch die Folgen der Äußerung zu beseitigen sind. Sie ist also auch auf der Homepage des Äußernden zu löschen. Die entscheidende Frage jedoch ist, ob Merkel als Regierungschefin oder als Privatperson gehandelt hat. Näher liegt ersteres. Das Verwaltungsgericht hat nach den vorliegenden Presseberichten dagegen zu letzterem tendiert. Hier bleibt ein fader Beigeschmack. Das Verwaltungsgericht hat versäumt, Klarheit zwischen privatem und Regierungshandeln zu schaffen.
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