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Merkblatt

Retrospektive Digitalisierung von Bibliotheksbeständen


Gegenstand des Programms ist die retrospektive Digitalisierung ausgewählter Bibliotheksbestände sowie deren überregionale Bereitstellung und Nutzung in einer virtuellen "Verteilten Digitalen Forschungsbibliothek".

Das Programm ist mit den Programmen "Modernisierung und Rationalisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken" und "Elektronische Publikationen im Literatur- und Informationsangebot wissenschaftlicher Bibliotheken" in dem Förderbereich "Verteilte Digitale Forschunsgbibliothek" zusammengefaßt.

I. Zielsetzungen

Ziel des Programms ist es, durch den Einsatz digitaler Technik die Literaturversorgung zu verbessern. Im Vordergrund stehen dabei

Eine verbesserte Zugänglichkeit und Benutzung ergeben sich durch die Verbreitung über Datennetze oder als CD-ROM und den direkten Zugriff vom Arbeitsplatz aus. Die Möglichkeit, im Bedarfsfall vor Ort Gebrauchskopien oder in nahegelegenen Druckzentren hochwertige Ausdrucke der digitalisierten Materialien erstellen zu lassen, gewährleistet deren rasche und unkomplizierte Weiterverwendung.

Die Digitalisierung von Texten und Bildern schafft auch Voraussetzungen für erweiterte Möglichkeiten der wissenschaftlichen Bearbeitung und Auswertung von Daten durch elektronische Volltexterfassung und digitale Bildbearbeitung. Langfristiges Ziel ist es, die möglichst umfassende Bereitstellung der benötigten Literatur am Arbeitsplatz des Wissenschaftlers, d.h. Literaturrecherche, Dokumentlieferung und Direktzugriff auf digitale Dokumente mit Kommunikation, Verarbeitung und Verbreitung wissenschaftlicher Texte nahtlos zu verbinden.

Wichtige Voraussetzung hierfür ist die Integration von digitalen Beständen zahlreicher Bibliotheken in einer "Verteilten Digitalen Forschungsbibliothek", um den einheitlichen Zugriff auf einen virtuellen Gesamtbestand bei Literaturrecherche und Literaturauswahl zu erreichen.

Die Einbindung der retrospektiven Digitalisierung in eine einheitliche Infrastruktur für eine "Verteilte Digitale Forschungsbibliothek" ist daher Ziel aller im Zusammenhang mit diesem Programm stehenden Maßnahmen und Projekte (siehe hierzu Punkt IV. "Infrastruktur").

Das Ziel eines möglichst weitgehenden Zugriffs auf digitale oder digitalisierte Materialien am Arbeitsplatz des Wissenschaftlers kann nur erreicht werden, wenn die Verlage hieran mitwirken. In vielen Fällen wird nur die Kombination von alter und neuer Literatur sowie von digitalen und gedruckten Ausgaben sinnvoll sein. Das Förderungsprogramm will daher im Sinne einer Anschubfinanzierung die Entwicklung zur virtuellen Forschungsbibliothek auf den Weg bringen, zu der die Verlage durch Bereitstellen von Literatur in digitaler Form einen wesentlichen Beitrag leisten. Kooperationsprojekte mit Verlagen sind daher im Förderungsprogramm erwünscht.

Schließlich sind internationale Kooperation und Abstimmung erforderlich, um entsprechend der weltweiten Verflechtung der Netze arbeiten zu können. Arbeitsteilung bei Projekten, Vereinheitlichung in der Nutzung und die Erstellung internationaler Nachweise digitalisierter Bestände verbessern den Zugriff und optimieren den Mitteleinsatz bei Vermeidung von Doppeldigitalisierungen.

II. Fördermöglichkeiten

In diesem Programm können Fördermittel für die einmaligen Kosten retrospektiver Digitalisierungsmaßnahmen bereitgestellt werden. Die Materialauswahl, die bibliothekarische Formal- und Sacherschließung, die dauerhafte Bereitstellung in digitalisierter Form sowie die Sicherung von Zugangsmöglichkeiten über Datennetze sind in der Regel von der Förderung in diesem Programm ausgeschlossen 1). Ebenso können Software-Neuentwicklungen in diesem Programm nicht gefördert werden 2).

Für eine Digitalisierung kommen in Frage:


1) Zu Fördermöglichkeiten der bibliothekarischen Katalogisierung bzw. der Erschließung vgl. z.B. DFG-Vordruck 1.46 "Erschließung von Spezialbeständen", DFG-Vordruck 1.47 "Erschließung neuzeitlicher Nachlässe" und DFG-Vordruck 1.51 "Elektronische Publikationen im Literatur- und Informationsangebot wissenschaftlicher Bibliotheken".

2) Zu Fördermöglichkeiten in diesem Bereich vgl. DFG-Vordruck 1.50 "Modernisierung und Rationalisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken".


Gegenstand des Programms können alle bisher nicht in digitalisierter Form vorliegenden Materialgattungen sein 3). Neben urheberrechtsfreien Materialien sind auch Kooperationsprojekte mit Verlagen oder sonstigen Inhabern von Rechten an Dokumenten erwünscht. Bei jedem Antrag muß die rechtliche Zulässigkeit der elektronischen Bereitstellung nachgewiesen werden.

III. Förderkriterien

  1. Inhaltliche Gesichtspunkte

    Das Programm richtet sich an Institutionen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft bzw. an Institutionen, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.

    Entscheidendes Kriterium für die Förderung von Digitalisierungsprojekten ist die Bedeutung des jeweiligen Bestandes für die Informationsversorgung von Wissenschaft und Forschung. Diese ist abhängig

    • vom wissenschaftlichen Wert des für die Digitalisierung vorgesehenen Bestandes,
    • vom Bezug des Projektes zum aktuellen Interesse der Forschung,
    • von der bisherigen Nutzung der Bestände bzw. dem erwarteten Nutzerbedarf,
    • vom Grad der Verbesserung der Benutzbarkeit durch die Digitalisierung,
    • von der Einbindung des Projektes in internationale Digitalisierungsmaßnahmen oder Forschungsvorhaben.

    Diese Gesichtspunkte sollen im schriftlichen Förderantrag eingehend dargestellt werden. Sie werden als Entscheidungskriterien für eine Förderung aufgrund des schriftlichen Antrags von einem Unterausschuß des Bibliotheksausschusses, dem Bibliothekare und Fachwissenschaftler angehören, begutachtet.

  2. Bedingungen der Förderung

    Mit Inanspruchnahme der Bewilligung verpflichtet sich der Empfänger, die folgenden Bedingungen zu erfüllen:

    • Die Digitalisierungsarbeiten müssen gemäß den vorliegenden Fördergrundsätzen und den "Technischen Hinweisen zur retrospektiven Digitalisierung von Bibliotheksmaterialen" 4) durchgeführt werden.

    • Beauftragte Firmen müssen zur Einhaltung der dort zugrundegelegten Standards vertraglich verpflichtet werden.

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    3) Zu Fördermöglichkeiten bei digitalen Materialien vgl. DFG-Vordruck 1.51 "Elektronische Publikationen im Literatur- und Informationsangebot wissenschaftlicher Bibliotheken".

    4) Die "Technischen Hinweise" für das Programm liegen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Förderrichtlinien noch nicht vor. Erst mit ihrer Veröffentlichung (voraussichtlich im Frühjahr 1997) werden sie für das Programm verpflichtend.

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    • Die dauerhafte Aufbewahrung der entstehenden Rohdaten (vgl. "Technische Hinweise") ist sicherzustellen, und für die Bestandserhaltung dieser Daten ist Sorge zu tragen. Sofern mit der Bestandserhaltung digitaler Dokumente zentrale Dienstleistungseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft betraut werden, müssen (evtl. zusätzliche) Kopien der Rohdaten des Projektes an solche Einrichtungen unentgeltlich und ohne weitere Auflagen abgegeben werden.

    • Die digitalisierten Dokumente sind Nutzern in Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf Dauer und nach dem jeweils verbreiteten Stand der Technik in der Regel entgeltfrei zur Verfügung zu stellen (z.B. über das World-Wide-Web). Sofern Entgelte erhoben werden, darf dies nur im Rahmen allgemein geltender Entgelt- und Gebührenregelungen der jeweiligen Institution geschehen.

    • Der Antragsteller ermöglicht den uneingeschränkten und kostenfreien Zugriff auf die Katalogisierungsdaten bzw. sonstige Metadaten der digitalisierten Bestände bzw. gibt sie entsprechend an Betreiber von Nachweissystemen (z.B. Verbundkataloge etc.) weiter. Verpflichtend ist die Abgabe der entsprechenden Daten an die regionalen Verbundsysteme, die ZDB und die internationale Nachweisdatenbank EROMM.

  3. Eigenleistungen

    Von der antragstellenden Einrichtung wird eine angemessene Beteiligung an den Gesamtkosten des Projektes erwartet. Diese kann neben einer anteiligen Übernahme der Digitalisierungskosten z.B. auch in der dauerhaften Gewährleistung angemessener Benutzungsbedingungen zum Zugriff auf die digitalisierten Dokumente bestehen (Bereitstellung im Netz, formale und sachliche Erschließung, Dokumentlieferdienste, etc.)

IV. Technische Realisierung

Die Hinweise in diesem Abschnitt sollen nur einer ersten Orientierung über die technischen Aspekte eines Digitalisierungsvorhabens und der Infrastruktur für die Verteilte Digitale Forschungsbibliothek dienen. Weitergehende Ausführungen finden sich in den "Technischen Hinweisen zum Förderprogramm Retrospektive Digitalisierung".

  1. Infrastruktur

    Die Förderungsmaßnahmen des Programms sollen sich in eine kohärente technische Infrastruktur für eine Verteilte Digitale Forschungsbibliothek mit benutzergerechten Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten einfügen.

    Die Antragsteller sind frei in der Wahl der von ihnen bevorzugten technischen Lösung. Für die lokalen Entscheidungen ist ein Rahmen gemeinsamer Standards und Prozesse zu definieren, der das Entstehen eines interoperablen Netzwerks elektronischer Informationsressourcen und Informationsdienste für Wissenschaft und Forschung ermöglicht. Das DFG-Förderungsprogramm und die es begleitenden Infrastrukturmaßnahmen sollen hierzu beitragen.

    Die dezentral vorgehaltenen Datenbestände sind so zu vernetzen, daß sie über das jeweilige lokale Bibliothekssystem und das World-Wide-Web als integrierter virtueller Bestand in der unmittelbaren Arbeitsumgebung des Benutzers bereitgestellt werden können. Die eingesetzten Nachweis- und Erschließungssysteme sollten Recherche und systematischen Zugriff sowohl auf der Ebene der einzelnen Sammlungen als auch des virtuellen Gesamtbestands unterstützen. Wünschenswert ist eine direkte Verknüpfung mit bereits vorhandenen und neu entstehenden Dokumentliefersystemen sowie Möglichkeiten eines on-demand-publishing. Vor dem Hintergrund der Langzeitspeicherung und Archivierung ist bei der Digitalisierung darauf zu achten, daß die entstehenden Rohdaten problemlos in zukünftige Soft- und Hardware-Konfigurationen integriert werden können.

  2. Stufen der Digitalisierung

    Grundsätzlich sind verschiedene Stufen der Digitalisierung gedruckter Vorlagen möglich:

    Bilderfassung der Dokumentvorlage (Image Scanning).

    Zusätzlich zur Bilderfassung sollen bestimmte kennzeichnende Elemente des Dokuments (Titelblattinformation, Inhaltsverzeichnis, Kapitelüberschriften, Registereinträge) im Volltext ggf. mit Kategorisierung erfaßt werden.

    Eine weitere Stufe ist die textliche oder kategorisierte Erfassung von Bibliographien mit der Möglichkeit der Verknüpfung mit den referenzierten Dokumenten.

    Anstelle oder als Ergänzung zur Bilderfassung ist eine Volltexterfassung der Dokumente denkbar.

    Auf einer ersten Stufe wird die Volltexterfassung zu gezielten Text-Recherchen im gesamten Dokument genutzt. Da der Volltext hier nur als Suchindex genutzt wird, sind gewisse Fehlerquoten bei der Texterfassung in diesem Fall tolerierbar.

    Weitergehende Stufen können hier die Volltexterfassung im Sinne einer elektronischen Textedition bis hin zur Strukturbeschreibung des Dokuments z.B. in SGML als weitgehende elektronische Rekonstruktion der Originalvorlage umfassen.

    Zur angemessenen Nutzung der digitalisierten Daten kann u.U. auch eine über die üblichen bibliothekarischen Standards hinausgehende Formal- und Sacherschließung erforderlich sein (z.B. Erschließung von Bildbeständen).

    Im Förderungsprogramm sind - je nach dem Charakter des zugrundeliegenden Bestandes und der Zielsetzung des beantragten Projektes - grundsätzlich alle Varianten der Digitalisierung zugelassen. Bei der Digitalisierung textlicher Dokumente sollte die Bilderfassung mit textlicher Erfassung grundlegender kennzeichnender Elemente der Regelfall sein. Weitergehende Texterfassungen oder SGML-Strukturierungen werden beim derzeitigen Stand der Technik und der Digitalisierungskosten nur in begründeten Ausnahmefällen sinnvoll sein.

  3. Komponenten der technischen Lösung

    Im Rahmen eines Digitalisierungsprojektes müssen technische Lösungen und Verfahren für die folgenden Teilaufgaben bereitgestellt werden:

    • Digitales Erfassen der Originalvorlagen

      Als Ergebnis dieser Stufe liegen Dokumente als digitale Rohdaten in definierten Formaten vor.

    • Speichern und Verwalten

      Zum Speichern und Verwalten der digitalisierten Dokumente muß ein geeignetes Dokumenten- Verwaltungssystem (Digital Library System) bereitgestellt werden 5). Die Rohdaten werden - je nach eingesetztem System - ggf. in spezielle Speicher- und Verwaltungsformate überführt.

    • Suchen und Zugreifen

      Auch diese Funktion wird in der Regel durch die eingesetzten Dokumenten-Verwaltungssysteme bereitgestellt. Von besonderer Bedeutung ist die Vernetzung der in den einzelnen Projekten eingesetzten Dokumenten-Verwaltungssysteme, um den Gesamtbestand digital vorliegender Dokumente in einheitlicher Form überregional suchbar und zugreifbar zu machen.

    • Bereitstellen und Nutzen

      Neben der Anzeige am Bildschirm sollte als Basisanforderung auch ein qualitativ hochwertiger Papierausdruck der Dokumente vorgesehen werden. Weitere für die Projekte möglicherweise bedeutsame Verteilungsformen sind CD-ROM, Abgabe der Rohdaten an andere Institutionen oder die Spiegelung von Dokument-Servern.

    Weitere technische Komponenten sind die

    • Verwaltung von Zugriffsrechten,
    • Bestandserhaltung und Migration.

    Die Bereitstellung der technischen Lösung kann ganz oder teilweise an externe Dienstanbieter vergeben werden. Von dieser Möglichkeit sollte generell, insbesondere aber bei der Komponente "Digitales Erfassen der Originalvorlagen" Gebrauch gemacht werden.


5) Funktionale Anforderungen an Dokumenten-Verwaltungssysteme als Komponenten von lokalen Bibliothekssysteme sind beschrieben in "Die Ausstattung von Hochschulbibliotheken mit lokalen Bibliothekssystemen im HBFG-Verfahren" (=AHLB) S. 29 ff, Abschnitt 3.2.5 "Bereitstellung digitaler Objekte".


Als begleitende Infrastrukturmaßnahme zum Förderprogramm wird angestrebt, eine leistungsfähige und anforderungsgerechte technische Komplettlösung zur Verfügung zu stellen. Diese soll alle Teilkomponenten abdecken und von Antragstellern, die selbst keine eigene technische Lösung aufbauen, befristet oder auf Dauer genutzt werden können. Es ist vorgesehen, diese Lösung so zu gestalten, daß sie sich als externe Komponente für die Bereitstellung digitaler Objekte nahtlos in das eigene Bibliotheks- bzw. Informationsangebot der Antragsteller einfügen läßt.

Die Betreiber der Komplettlösungen sollen darüber hinaus als Kompetenzzentren für die Retrospektive Digitalisierung Beratung in technischen Fragen und bei der Vertragsgestaltung mit externen Dienstanbietern sowie bei der Durchführung von Projekten bieten.


V. Antragstellung

Anträge können jederzeit und ohne Einhaltung bestimmter Fristen an die Geschäftsstelle der Deutschen Forschungsgemeinschaft/Wissenschaftliches Bibliothekswesen gerichtet werden. Dabei sind diese Fördergrundsätze, die "Technischen Hinweise zur retrospektiven Digitalisierung" 6) sowie der "Leitfaden für Antragsteller in den Bibliotheksförderprogrammen der DFG" (DFG-Vordruck 1.26). zu beachten.

Über eine Bewilligung entscheidet der Hauptausschuß der Deutschen Forschungsgemeinschaft, dem Wissenschaftler sowie Vertreter des Bundes und der Länder angehören, aufgrund der fachlichen Begutachtung durch den zuständigen Unterausschuß.

Anträge auf retrospektive Digitalisierung müssen folgende Informationen enthalten:


6) Siehe Fußnote 4)


VI. Durchführung der Arbeiten und Arbeitsberichte

Der Bewilligungsempfänger ist verpflichtet, zu den im Bewilligungsschreiben festgesetzten Terminen über den Fortgang der Digitalisierungsmaßnahmen schriftlich zu berichten. Der Abschlußbericht sollte im einzelnen folgende Angaben enthalten:


VII. Auskünfte

Für weitere Auskünfte zu diesem Programm steht die Geschäftstelle der Deutschen Forschungsgemeinschaft/Wissenschaftliches Bibliothekswesen (Herr Dr. Bunzel, Tel.: 0228/885-2260, bunzel@iiin2.dfg.d400.de) zur Verfügung.


DFG - Vordruck 1.52 - 1/97

                                   
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Hrn. Dominik Sack, Referat I8
(webmaster@dfg.de)



Letzte Änderung: Tue, 08 Dec 1998 09:52:24 GMT