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Stipendien der Universität zu Köln

Richtlinien

Gemeinsam mit engagierten Fördernden und der Bundesregierung unterstützt die Universität zu Köln Studierende mit sehr guten Leistungen mit dem Deutschlandstipendium. Jedes Stipendium beläuft sich auf 300 Euro monatlich über mindestens zwei Semester.

RICHTLINIE DEUTSCHLANDSTIPENDIUM


Gefördert werden talentierte Studierende, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Weitere Kriterien die sich aus der Biograpie ergeben, spielen ebenfalls eine Rolle. Jedes Stipendium beläuft sich auf 300 Euro monatlich über mindestens zwei Semester.

RICHTLINIE SOZIALSTIPENDIUM


Dieses Stipendium fördert Studierende, die es aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung schwerer haben, ihr Studium zu bewältigen. Jedes Stipendium beläuft sich auf 300 Euro monatlich über mindestens zwei Semester.

RICHTLINIE INKLUSIONSSTIPENDIUM


HINWEISE ZUR BEWERBUNG

Nächste Bewerbungsphase im August 2026

Bewerbungen für eine Förderung zum Wintersemester 2026/27 sind im August 2026 möglich. Ihre Bewerbung kann nur am Auswahlverfahren teilnehmen, wenn sie innerhalb des Bewerbungszeitraumes vollständig eingeht und alle erforderlichen Unterlagen enthält. Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung auch dann zwingend innerhalb des Bewerbungszeitraumes erfolgen muss, wenn Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch keine Zulassung vorliegt. In diesen Sonderfällen können Sie Ihren Zulassungsbescheid nachreichen.

Drei Stipendien - eine Bewerbung!

Die Bewerbung für alle Stipendienarten erfolgt online über das Bewerbungsportal der Universität zu Köln. Sie können sich mit einer Bewerbung für alle Stipendienarten gleichzeitig bewerben. Das Bewerbungsportal wird rechtzeitig zur Bewerbungsphase freigeschaltet. 

Sie bewerben sich aktiv um ein Stipendium. Dafür reichen sie u.a. Leistungsnachweise, einen Lebenslauf und ein Motivationsschreiben ein. Bitte schauen Sie sich vor der Bewerbung unsere FAQ sowie die Richtlinien der Stipendienprogramme in Ruhe an.

Stipendienvergabe

Mit der Auswahl der Stipendiat*innen befasst sich eine Zentrale Vergabekommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller Fakultäten sowie weiterer an der Universität vertretener Gruppen zusammensetzt. Nach Entscheidung durch das Rektorat erhalten die ausgewählten Stipendiat*innen per E-Mail einen Bewilligungsbescheid. Sollten Sie nicht für ein Stipendium ausgewählt werden, erhalten Sie per E-Mail einen Ablehnungsbescheid.