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Spenden und Fördern an der Universität zu Köln

Ihr Beitrag für beste Bildung

Ob als Alumni, Kölner Bürgerin, Stiftung, Verein oder Unternehmen: An der Universität zu Köln können Sie gezielt für Projekte spenden, die Ihnen besonders am Herzen liegen. Erfahren Sie hier mehr über Ihre Möglichkeiten, beste Bildung in Köln zu fördern!

Alumni und Privatpersonen

SPENDEN
Spenden Sie

Sie können gezielt für Projekte spenden, die Ihnen besonders am Herzen liegen. In diesem Fall handelt es sich um eine zweckgebundene Spende, bei der wir Ihren Projektwunsch berücksichtigen. Bei einer zweckungebundenen Spende setzen wir Ihre Spende dort ein, wo sie am meisten gebraucht wird. Spenden sind einmalig oder in regelmäßigen Abständen (z.B. monatlich, jährlich) möglich.

Schenken mit Herz und Verstand: Motivieren Sie andere zum Spenden!

Sie haben einen runden Geburtstag, feiern ein Jubiläum oder starten in den Ruhestand? Besondere Wünsche haben Sie aber nicht? Dann rufen Sie Ihre Gäste dazu auf, für Bildungs- und Chancengerechtigkeit an der Universität zu Köln zu spenden! Erfahren SieHIER wie es geht.

Steuerliche Vorteile
  • Bis zu 20 Prozent der Gesamteinkünfte sind jährlich als Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Wenn Ihre Spenden in einem Jahr diesen Höchstbetrag überschreiten, können Sie das, was darüber liegt, später absetzen. Das ist der sogenannte Spendenvortrag. Das Finanzamt berücksichtigt diesen automatisch in den folgenden Jahren. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehegatten zu.
  • TIPP: Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt eingereicht werden (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 EStDV). Alles was Sie dafür brauchen, ist eine Kopie Ihres Kontoauszuges.
TESTAMENT UND ERBSCHAFT

Bedenken Sie die Universität zu Köln in Ihrem Testament

Menschen, die sich der Universität zu Köln in besonderem Maße verbunden fühlen, können mit einem Vermächtnis in ihrem Testament über den eigenen Tod hinaus Chancen- und Bildungsgerechtigkeit fördern. Ein Vermächtnis ist ein guter Weg, wenn Sie nicht nur Familienangehörige und Freunde bedenken, sondern auch nachhaltig in die Bildung junger Menschen investieren möchten.

Stiften Sie Geerbtes weiter

Auch, wenn Sie erben, haben Sie die Möglichkeit, Bildung zu fördern. Bei einer größeren Erbschaft können Sie zudem Ihre Erbschaftssteuerlast verringern. Hierfür können Sie z.B. innerhalb von 24 Monaten Vermögensgegenstände aus dem Erbe an die Universität zu Köln stiften oder spenden. Erbschaftssteuer wird dann nur auf das Vermögen erhoben, das Sie als Erbe behalten.

Steuerliche Vorteile

Wird geerbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall an eine gemeinnützige Stiftung wie die Kölner Universitätsstiftung oder die Stiftung Studium und Lehre übertragen, fällt keine Erbschaftsteuer an. Sollte der Stifter bereits Erbschaftsteuer gezahlt haben, wird sie ihm zurück erstattet.

STIFTEN
Stiften Sie in den Kapitalstock einer universitären Stiftung

Sie können in den Kapitalstock der Kölner Universitätsstiftung oder der Stiftung Studium und Lehre stiften. Bei einer solchen Zustiftung bleibt Ihre Zuwendung in der Summe erhalten und nur die Zinserträge und Dividenden dienen der Finanzierung von Bildungsprojekten der Universität zu Köln. Eine Zustiftung kommt für Sie in Frage, wenn Ihr Geld nachhaltig über Generationen wirken soll.

Steuerliche Vorteile

Gem. § 10b Abs. 1a S. 1 EStG können Zustiftungen in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Betrag von 1 Million Euro abgezogen werden. Diese Möglichkeit besteht zusätzlich zum steuerlichen Spendenabzug. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehegatten zu. Sollten Sie die Beträge innerhalb des 10-Jahreszeitraums nicht in Abzug bringen können, gehen diese danach in den allgemeinen unbefristeten Spendenvortrag über.


Unternehmen

SPENDEN

Mit einer Spende unterstützen Sie zeitnah wichtige Projekte an der Universität zu Köln. Bei einer zweckungebundenen Spende setzen wir Ihre Fördersumme dort ein, wo sie aktuell am meisten bewirkt. Natürlich können Sie auch gezielt für ein Projekt spenden, das Ihrem Unternehmen am Herzen liegt. In diesem Fall handelt es sich um eine zweckgebundene Spende, bei der wir Ihren Projektwunsch gerne berücksichtigen.

Spenden sind (im Gegensatz zu Sponsoring)
  • freiwillig und uneigennützig
  • kein Entgelt für eine bestimmte Gegenleistung
  • nicht in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Leistungen des Empfängers zu bewerten
Steuerliche Vorteile
  • 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte oder
  • 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter (§ 10b Abs. 1 S. 1 EStG)
SPONSORING

Als Sponsor können Sie gezielt Projekte an der Universität zu Köln unterstützen. Kommen Sie in Kontakt mit interessanten Zielgruppen und lernen Sie frühzeitig junge Talente kennen. Profitieren Sie von der Kommunikation Ihres Unternehmens als Partner der Universität zu Köln und erhalten Sie die Möglichkeit, Ihr Unternehmen positiv zu präsentieren.

Mit Sponsoring erreichen Sie einen wirtschaftlichen Vorteil für Ihr Unternehmen. Ein solcher Vorteil liegt bereits vor, wenn durch das Sponsoring das Ansehen Ihres Unternehmens erhöht oder für Ihr Unternehmen geworben wird. Grundlage ist immer ein Sponsoringvertrag, den wir gemeinsam mit Ihnen gestalten.

Steuerliche Vorteile

Sie können Ihre Aufwendungen für Sponsoringmaßnahmen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Dabei gibt es keine steuerrechtlichen Obergrenzen. Es muss lediglich ein wirtschaftlicher Vorteil durch die Sponsoringmaßnahme für Ihr Unternehmen entstehen.


SPENDENKONTO
Stiftung Studium und Lehre

IBAN: DE21 3705 0198 1902 2366 76 » BIC: COLSDE33XXX

GEMEINSAM STARK. JETZT SPENDEN!


Kontakt

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