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| Nachhaltigkeit

Der Schutz personenbezogener Daten Minderjähriger – Besonderer Schutzbedarf, Bevormundung oder schlicht vergessen (Vortrag von Frau Dr. Diana Ettig)

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Veranstalter:

Rechtswissenschaftliche Fakultät – Prof. Dr. I. Spiecker gen. Döhmann, Lehrstuhl für das Recht der Digitalisierung

Ort:

Gebäude 415, 2.302

Wann:

06. Mai 2026, 18:00 – 19:30 Uhr

Information:

Dr. Diana Ettig, LL.M. ist Rechtsanwältin Of Counsel bei Spirit Legal. Als Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht mit besonderer Expertise im Datenschutzrecht verbindet sie Rechtsgebiete, die für Mandanten durch die Digitalisierung des Arbeits- und Wirtschaftslebens sowohl von herausragender Bedeutung sind. Sie berät seit vielen Jahren Unternehmen aller Größen bei der Gestaltung von Verträgen und der Prüfung von komplexen Rechtsfragen. Darüber hinaus verfügt Diana Ettig über umfassende Gerichtserfahrung als Prozessanwältin.

Abstract:
Anders als noch in der Datenschutzrichtlinie finden Minderjährige in der Datenschutzgrundverordnung mehrfach Erwähnung. Dabei wird vor allem das besondere Schutzbedürfnis von Minderjährigen in unterschiedlichen Zusammenhängen betont. Doch was bedeutet das in der Praxis? Unter welchen Voraussetzungen dürfen personenbezogene Daten von Minderjährigen verarbeitet werden und welche Rolle spielen die Eltern dabei? Ab wann können Kinder datenschutzrechtliche Einwilligungen abgeben und warum hat das nichts mit der Geschäftsfähigkeit zu tun? Wie können Minderjährige ihr Betroffenenrechte ausüben? Diese und weitere Fragen stellen sich nicht nur in der Rechtstheorie, sondern millionenfach im Alltag – angefangen von der einfachen Fotoeinwilligung, kommerziellen und nicht-kommerziellen