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Klaus Stern

Rektor 1971 - 1973

* 11.01.1932 (Nürnberg) † 05.01.2023  (bei Köln)
Professor für Öffentliches Recht, Allgmeine Rechts- und Verwaltungslehre
Dr. iur. Dr. h.c.

Klaus Stern (geb. am 11.1.1932 in Nürnberg) studierte Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre an den Universitäten Erlangen und München. In München legte er beide juristische Staatsexamina ab und wurde dort 1956 zum Dr. jur. mit einer Arbeit über die "Gesetzesauslegung und Auslegungsgrundsätze des Bundesverfassungsgerichts" promoviert. Anschließend war er als Rechtsreferendar am Oberlandesgericht München und als wissenschaftlicher Assistent an der Universität München tätig. Dort habilitierte er sich 1961 mit dem Thema "Wirtschaftsverfassung und Energiewirtschaftsrecht" für Öffentliches Recht und Allgemeine Rechtslehre. 

1962 folgte er mit 30 Jahren einer Berufung als ordentlicher Professor für Staatsrecht und Politik an die Freie Universität Berlin, ehe er nach Ablehnung mehrerer Rufe an andere Universitäten 1966 ein Ordinariat für Öffentliches Recht, Verwaltungslehre sowie Allgemeine Rechtslehre an der Universität zu Köln als Nachfolger von Hans Peters übernahm. Er wurde Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre, das er bis zu seiner Emeritierung 1998 leitete. 1968 wurde er zum Direktor des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln berufen, dem er weiterhin vorsteht. 

1969 wurde Klaus Stern von seiner Fakultät zum Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und im Alter von 39 Jahren vom Großen Senat für zwei Amtszeiten von 1971-73 zum Rektor der Universität zu Köln gewählt. Von 1973-75 amtierte er als Prorektor. In der Zeit von 1971-72 war er Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz NRW. Von 1976-2000 war er als vom Landtag gewähltes Mitglied Richter des Verfassungsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen. Er wirkte er als Studienleiter der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Düsseldorf. Mehrfach luden ihn Universitäten des Auslands, namentlich Japans, Südafrikas, Italiens, Polens, Brasiliens, Spaniens, Ungarns, der Schweiz und der Vereinigten Staaten von Amerika zu Lehrveranstaltungen und Vorträgen ein, die er teilweise in den jeweiligen Landessprachen hielt. 

Professor Stern wurde in mehrere Institutionen des Bundes und der Länder sowie wissenschaftliche Organisationen berufen. Er war u.a. Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages (1972-84), der Enquête-Kommission Verfassungsreform des Deutschen Bundestages (1971-76), Erster Vorsitzender der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer (1978-80), Mitglied des Senats der Deutschen Forschungsgemeinschaft (1983-89), der Parteien-Finanzierungskommission des Bundespräsidenten (1992-93), des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums der Finanzen (seit 1975), der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften (seit 1978) sowie zuletzt Mitglied der vom Landtag NRW zu Fragen des Abgeordnetenrechts eingesetzten Kommission (2001-02). Zu den Verhandlungen über die Wiedervereinigung Deutschlands wurde er mehrfach als Berater hinzugezogen. Gastvorlesungen und Vorträge an den Universitäten der neuen Länder waren für ihn eine Selbstverständlichkeit. Im Juli 1991 moderierte er in Bonn ein vom damaligen Bundesjustizminister Klaus Kinkel initiiertes Forum zur Bewältigung des SED-Unrechts. Klaus Stern wurde u.a. mit dem Großen Goldenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich und 1989 mit dem Großen Bundesverdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Außerdem verlieh ihm der Bundespräsident der Republik Österreich das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse. Im Jahr 2000 erhielt er vom Land Nordrhein-Westfalen den Verdienstorden. Die Stadt Düsseldorf ehrte ihn 2002 mit ihrer Verdienstmedaille. Die Universitäten Breslau/Polen (1987), Fortalezza/Brasilien (1991) und Verona/Italien (2005) erkannten ihm die Ehrendoktorwürde zu. 

Die Hauptarbeitsgebiete von Klaus Stern liegen auf den Gebieten des deutschen und ausländischen Staats- und Verfassungsrechts, des Europarechts, des Verwaltungsrechts, insbesondere des Kommunal- und Wirtschaftsverwaltungsrechts, des Medienrechts sowie des Postrechts. Stern hatte sich schon in seiner ersten Kölner Zeit verfassungsrechtlichen Fragen gewidmet, wie etwa der Erläuterung der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und der Verfassungsgerichtsbarkeit im Bonner Kommentar. Außerdem kommentierte er das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft. Seit seiner Mitgliedschaft in der Verfassungsenquête-Kommission des Deutschen Bundestages stand die Beschäftigung mit dem Staatsrecht im Mittelpunkt seiner Forschungen. Föderalismus, Rechtsstaat, Staatsorganisation, Verfassungsgerichtsbarkeit, Menschenwürde und Grundrechte stellte er in verschiedenen Publikationen systematisch dar. Davon zeugt vor allem die langjährige Arbeit an seinem fünfbändigen, mehr als 8.500 Seiten umfassendesn Werk “Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland”. Seine anfänglichen Forschungen über das Verwaltungsrecht gab er indessen nicht auf. Die untrennbare Wechselbeziehung zwischen Staats- und Verwaltungsrecht wird in seinen gesammelten Schriften, die unter dem Titel "Der Staat des Grundgesetzes" (1992) erschienen sind, deutlich. Auf dem Gebiet des neu aufkommenden Rundfunkrechts publizierte er Arbeiten zu grundlegenden Themen. In zahlreichen weiteren Publikationen lag ihm die Rechtsgestalt des Sparkassenwesens am Herzen. Hervorzuheben ist ferner das von ihm herausgegebene dreibändige Werk zur Deutschen Wiedervereinigung (1990-92), das sich u.a. mit Verfassungsrecht, Völkerrecht, Vermögensfragen, Universitäten, Stasi-Vergangenheit, Wiedergutmachung und den Landesverfassungen der neuen Länder der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt. Seine Reden und Vorträge zu verschiedenen Anlässen sind im Sammelband "Im Dienste von Recht, Staat, Wissenschaft" (2002)" veröffentlicht.

Quellen: Klaus Stern: In Memoriam Hans Peters. Rede anläßlich der Gedenkfeier für Professor Dr. Dr. h.c. Hans Peters am 16. Januar 1967, Kölner Universitätsreden 37, Krefeld 1967; Kölner Universität, Journal 4, 1989, S. 15f.; Klaus Stern: Der Staat des Grundgesetzes. Ausgewählte Schriften und Vorträge, hrsgg. von Helmut Siekmann, Köln u.a. 1992; Joachim Burmeister u.a. (Hrsg.): Germania restituta. Wissenschaftliches Symposion anläßlich des 60. Geburtstags von Klaus Stern am 11. Januar 1992 am 7. und 8. Februar 1992 in der Universität zu Köln, Köln u.a. 1993; J. Burmeister, M. Nierhaus, G. Püttner u.a. (Hrsg.): Verfassungsstaatlichkeit. Festschrift für Klaus Stern Klaus Stern, München 1997; Klaus Stern: Im Dienste von Recht, Staat, Wissenschaft - Ausgewählte Reden, Köln 2002.

Infos zum Portrait

Künstlerin: Helga Tiemann

Die Wechselwirkung von Maler und Modell wird im Bildnis von Klaus Stern augenfällig. Dem Wunsch des Rektors entsprechend, hat die Künstlerin Helga Tiemann in der linken oberen Ecke in lateinischer Schrift das Alter des Dargestellten zum Zeitpunkt der Bildentstehung (43 Jahre) angegeben. Damit wird eine Verbindung zur Porträttradition des 16. Jahrhunderts hergestellt. Im Unterschied zu seinen vier Vorgängern ließ sich Klaus Stern wieder mit der großen Rektorkette porträtieren, die bei der Rektoratsübergabe und anderen feierlichen Anlässen getragen wird. Während die Künstlerin die aufwändig gearbeitete Kette eher skizzenhaft malte, betonte sie durch eine detailreiche Ausführung vor allem die Jugendlichkeit des bereits im Alter von 39 Jahren zum Rektor gewählten und für eine weitere Amtszeit bestätigten Professors. Die Künstlerin stellte den schlanken Körper in einer Dreiviertelansicht dar. Sie hob das volle dunkle Haar und die leuchtenden dunklen Augen hervor und machte minutiöse Angaben über modische Details seiner Kleidung. Bedeutsam für die Bildaussage sind ferner die am linken unteren Bildrand angedeuteten Bücher, auf die Klaus Stern sich mit seiner rechten Hand aufstützt. Das Motiv der auf ein Buch oder ein Dokument gestützten rechten Hand, wie dies auch im Porträt von Professor Walb zu sehen ist, findet sich in zahlreichen Gelehrten- und Herrscherbildnissen seit der Renaissance und bezeugt dort die Gesetzestreue der abgebildeten Männer und Frauen. Im Porträt von Professor Stern können die Bücher auch als Hinweis auf die wissenschaftliche Tätigkeit des erfolgreichen Juristen verstanden werden.