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Meldestellen

Auf dieser Seite finden Sie zentralen Meldestellen der Universität zu Köln, an die Sie sich mit unterschiedlichen Anliegen wenden können. 

Von der Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz  können nur Rechtsverstöße behandelt werden, die unter den Schutzbereich dieses Gesetzes fallen. Das sind unter anderem:

  • Straftaten, beispielsweise Korruption, Diebstahl, Betrug und ähnliches,
  • Verstöße gegen Vorschriften des Umweltrechts, des Strahlenschutzes und der kerntechnischen Sicherheit,
  • Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und der Vertraulichkeit der (elektronischen) Kommunikation und zur Sicherheit in der Informationstechnik,
  • Verstöße gegen Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen,
  • Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.