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Veranstaltungen

Der Schutz personenbezogener Daten Minderjähriger – Besonderer Schutzbedarf, Bevormundung oder schlicht vergessen?

Vortrag von Dr. Diana Ettig

06. Mai
18:00 Uhr - 19.30 Uhr


Veranstalter:
Lehrstuhl für das Recht der Digitalisierung

Ort:
Seminarraum 302, 2. OG, Zollstock, Gebäude 415
Sibille-Hartmann-Straße 2-8
50969 Köln

Information:

Abstract:
Anders als noch in der Datenschutzrichtlinie finden Minderjährige in der Datenschutzgrundverordnung mehrfach Erwähnung. Dabei wird vor allem das besondere Schutzbedürfnis von Minderjährigen in unterschiedlichen Zusammenhängen betont. Doch was bedeutet das in der Praxis? Unter welchen Voraussetzungen dürfen personenbezogene Daten von Minderjährigen verarbeitet werden und welche Rolle spielen die Eltern dabei? Ab wann können Kinder datenschutzrechtliche Einwilligungen abgeben und warum hat das nichts mit der Geschäftsfähigkeit zu tun? Wie können Minderjährige ihr Betroffenenrechte ausüben? Diese und weitere Fragen stellen sich nicht nur in der Rechtstheorie, sondern millionenfach im Alltag – angefangen von der einfachen Fotoeinwilligung, kommerziellen und nicht-kommerziellen Angeboten für Minderjährige und natürlich vor allem im Zusammenhang mit Social Media.

Kurzbiographie:
Dr. Diana Ettig, LL.M. ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht. Sie berät seit vielen Jahren Unternehmen aller Größen bei der Gestaltung von Verträgen und der Prüfung von komplexen Rechtsfragen. Darüber hinaus verfügt Diana Ettig über umfassende Gerichtserfahrung als Prozessanwältin. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung von Vereinen, Stiftungen und Institutionen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit.
Diana Ettig studierte Rechtswissenschaften in Dresden und Paris. Anschließend absolvierte sie den Masterstudiengang International Studies in Intellectual Property Law am Institut für Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht in Dresden sowie am Centre d’Etudes Internationales de la Propriété Intellectuelle in Strasbourg. In ihrer Promotion beleuchtete sie die Frage von Bereicherungsausgleich und Lizenzanalogie bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

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