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| Neue Professor*innen

Professor Dr. Christian Heinze

Professor Dr. Christian Heinze von der Universität Heidelberg hat zum 1. März 2025 als W3-Professor den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz und Digitalisierung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät übernommen und ist dort am Institut für Digitalisierung sowie am Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht tätig. 

Christian Heinzes Forschung betrifft das Recht des geistigen Eigentums und das Wettbewerbsrecht, das Recht der Informationstechnologie, vor allem der künstlichen Intelligenz, das Europäische und Internationale Privatrecht sowie das Bürgerliche Recht, insbesondere das Haftungsrecht und das Sachenrecht. Er ist Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik, Mitbegründer und Kuratoriumsmitglied der Robotics and AI Law Society und Mitglied des Fachausschusses Patentrecht sowie des Arbeitskreises Verfahrensrecht und Internationales Privatrecht der Deutschen Gesellschaft für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR). 

Aktuell forscht Professor Heinze zum Recht der digitalen Produkte, zu Fragen der künstlichen Intelligenz im Immaterialgüter-, Haftungs- und Verfahrensrecht sowie zum (Einheits-)Patentrecht. Zuletzt abgeschlossene Drittmittelprojekte beschäftigten sich mit »Bias and Discrimination in Big Data and Algorithmic Processing« (VW-Stiftung), »Artificial Intelligence without Bias (NoBIAS) « (Marie Skłodowska-Curie Action) und »Rechtlichen Anforderungen an die Erklärbarkeit und Nachvollziehbarkeit KI-unterstützter Entscheidungen« (Zukunftslabor Gesellschaft und Arbeit des Zentrums für digitale Innovationen Niedersachsen, gefördert vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur).

Christian Heinze hat in Münster, Lausanne und Cambridge (LL.M.) Rechtswissenschaft studiert und in Hamburg das Referendariat absolviert. Im Anschluss war er Visiting Researcher an der Harvard Law School und wissenschaftlicher Assistent und Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Nach Promotion (Einstweiliger Rechtsschutz im europäischen Immaterialgüterrecht, 2007) und Habilitation (Schadensersatz im Unionsprivatrecht, 2017) an der Universität Hamburg hatte er von 2014 bis 2020 den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht am Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover inne, bevor er von 2020 bis 2025 am Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht in Heidelberg als Direktor tätig war.