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Wie Forschung auf den Markt kommt

Die Universität unterstützt bei Patentanträgen – von der ersten Idee bis zum erteilten Schutzrecht

Patente ebnen den Weg für Forschungsergebnisse in die gesellschaftliche Anwendung – und sie können für Universitäten zu Einnahmequellen werden. Doch der Prozess gilt als aufwendig und ungewiss. Zwei Kölner Forschende berichten von ihren Erfahrungen mit dem Patentieren an der Universität. Ihr Fazit: Es lohnt sich, denn wer weiß schon heute, was morgen nützlich sein wird. 

Von Eva Schissler und Anna Euteneuer

Als die University of Pennsylvania 2006 ein Patent auf ein neues medizinisches Verfahren anmeldete, war noch nicht abzusehen, wozu es eines Tages führen würde. Viele Millionen Impfdosen, mehrere Rechtsstreite um Lizenzverträge und einen Nobelpreis später ist der wahre Wert der Entdeckung klar: Die von der Biochemikerin Katalin Karikó und dem Mediziner Drew Weissmann verbesserte mRNA-Technologie bildet die Grundlage für die Impfstoffe von Moderna und Biontech gegen SARSCoV- II. Die jahrelange Forschung trug somit maßgeblich dazu bei, die weltweite Coronapandemie zu beenden.

Dass die amerikanische Universität den Wert dieser Arbeit damals nicht erkannte, das Patent verkaufte und Karikós Forschungsarbeit sogar aktiv behinderte, steht auf einem anderen Blatt geschrieben. In jedem Fall zeigt diese Geschichte, dass eine breite Palette an Patenten für Universitäten eine wertvolle Ressource ist: Welches Patent sich einmal auszahlen wird, kann anfangs niemand sagen.

Einnahmen, die in die Forschung zurück fließen

Die Universität zu Köln begrüßt die Patentierung von Forschungsergebnissen als Teil ihrer 2025 verabschiedeten Transferstrategie. Patentwürdige Entwicklungen kommen vor allem aus der Medizin und den Naturwissenschaften, aber auch aus ganz anderen Fachrichtungen, etwa den Rehabilitationswissenschaften, wo Forschende Assistenzsysteme für Menschen mit Einschränkungen entwickeln, die Potenzial für Patente aufweisen. »Es gehört zum Wesen von Universitäten, sich mit dem Unbekannten zu befassen. Daher sind sie in einer besonderen Lage, neue Erkenntnisse mit Innovationspotenzial hervorzubringen «, sagt Dr. Bernadett Simon. Sie und die Kollegen*innen der Abteilung IP-Management & Technologietransfer des Forschungsdezernats betreuen Wissenschaftler*innen über den gesamten Prozess hinweg – von einer ersten Prüfung der Idee bis zur erhofften Patenterteilung. Erfinder*innen der Medizinischen Fakultät werden durch die dortige Transferabteilung begleitet.

Abteilung IP-Management & Technologietransfer des Dezernats Forschungsmanagement
Transferabteilung der Medizinischen Fakultät

Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht, das es einem Unternehmen ermöglicht, zum Beispiel aus einem neu entwickelten Wirkstoff oder Verfahren einen Marktvorteil zu erlangen. Auch Universitäten können von der Lizensierung von Patenten profitieren: Die damit eingenommenen Mittel fließen in weitere Forschungen oder in den Aufbau von Förderstrukturen zurück. Und für Wissenschaftler*innen können ein oder mehrere Patente hilfreich sein, um Fördergelder für weitere Forschung einzuwerben.

Universitäten haben das Recht, Erfindungen, die Forschende im Rahmen ihrer Tätigkeit an der Hochschule entwickeln, zu patentieren. Rechtlich vorgeschrieben ist, dass sie den Erfinder oder die Erfinderin mit 30 Prozent an den Verwertungseinnahmen beteiligen – ein höherer Prozentsatz, als ihn Firmen in der freien Wirtschaft zahlen. Hat die Universität allerdings kein Interesse, steht es Erfinder*innen frei, auf eigene Kosten selbst einen Patentantrag zu stellen.

Geheimhaltung bis zur Antragstellung

Als Abteilungsleiterin und promovierte Biologin steht Bernadett Simon Patentierwilligen mit Rat und Tat zur Seite: »Forschenden ist nicht immer ganz klar, was für eine Art von Ergebnis überhaupt patentierbar ist und wie ein Patent erteilt wird«, sagt sie. 

Um einen Patentantrag zu stellen, muss zunächst eine bislang noch auf keinem Weg veröffentlichte Erfindung vorliegen, die sich grundlegend von bereits bekannten Materialien oder Verfahren unterscheidet und gewerblich anwendbar ist. Diese Eigenschaften werden im Rahmen einer offiziellen Erfindungsmeldung abgefragt und geprüft. Falls die Voraussetzungen für die Patentierbarkeit erfüllt sind, wird eine spezialisierte Anwaltskanzlei beauftragt, eine Patentanmeldung zu erstellen. Der Patentantrag wird bei dem deutschen, europäischen oder internationalen Patentamt eingereicht. Unterstützt wird die Universität bei der Patentierung und Verwertung von Forschungsergebnissen durch die Provendis GmbH, der Verwertungsgesellschaft der Hochschulen in Nordrhein- Westfalen.

Der Weg von der Erfindungsmeldung bis zu einem erteilten Patent dauert oft mehrere Jahre. Doch so lange muss niemand warten, um das Forschungsergebnis mit anderen zu teilen oder Verhandlungen über eine eventuelle Lizensierung zu beginnen. »Sobald der Patentantrag eingereicht ist, darf über die Erfindung gesprochen oder ein Manuskript veröffentlicht werden«, sagt Simon.

Passgenaue Antikörper

Professor Dr. Florian Klein hat diesen Prozess schon mehrfach durchlaufen. Der Leiter des Instituts für Virologie der Uniklinik Köln erforscht die Immunantwort gegen unterschiedliche Infektionskrankheiten. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf der HIV-Infektion. Die Erkrankung ist nicht mehr das Todesurteil, das sie in den 1980er und 1990er Jahren war und kann heute gut behandelt werden. Dies erfordert jedoch meist eine tägliche und lebenslange Medikamenteneinnahme, und Wege zur Impfung oder gar Heilung stehen immer noch nicht zur Verfügung. Um diese Situation zu verbessern, setzen Klein und sein Team auf hochwirksame, sogenannte breit-neutralisierende Antikörper, die das hochvariable Virus an individuellen Schwachstellen angreifen und dadurch die Vermehrung und Ausbreitung effektiv unterdrücken.

Antikörper – Dr. Lutz Gieselmann vom Institut für Virologie stellt im Wissenschaftsnachrichtenvideo eine Gruppe neu entwickelter Antikörper vor, die gegen fast alle HIV-Varianten wirksam sind

Florian Klein ist überzeugt, dass Universitäten ihre Erfindungen schützen sollten. »Der Schutz geistigen Eigentums ist oft entscheidend, damit Forschungsergebnisse überhaupt weiterentwickelt und von der Gesellschaft genutzt werden können. Gerade die Entwicklung von Medikamenten ist teuer und risikoreich. Pharmazeutische Partner gehen diesen Weg meist nur, wenn später eine wirtschaftliche Verwertung in Aussicht steht«, so der Mediziner. Fast ein Dutzend Antikörper gegen verschiedene Pathogene (darunter HIV, Ebolaviren, SARS-CoV-II und Zytomegalieviren) haben er und sein Team in den letzten Jahren entwickelt und damit das Verfahren zur Patentanmeldung durchlaufen. Zum Teil wurden diese Erfindungen an Firmen zur klinischen Weiterentwicklung lizensiert. 

Darunter findet sich auch der Antikörper mit dem unscheinbaren Namen 1-18. Dieser besitzt bemerkenswerte Fähigkeiten, HI-Viren sehr gezielt und hochwirksam anzugreifen. Entwickelt und zum Patent angemeldet wurde der Antikörper im Jahr 2019. Nach erfolgreichen Verhandlungen wurde der Wirkstoff an einen pharmazeutischen Partner lizenziert. So wurde die klinische Entwicklung, die weiter in Zusammenarbeit mit den Erfindern an der Universität zu Köln stattfand, vorangebracht. Im Februar dieses Jahres wurden schließlich die ersten Proband*innen in eine Phase-1- Studie eingeschlossen und erhielten erstmalig das neue Medikament. 

»Universitäten und Unikliniken können erste Schritte in der klinischen Prüfung noch selbst leisten. Aber Arzneimittel müssen unter streng kontrollierten Bedingungen hergestellt werden und eine klinische Prüfung durchlaufen. Das ist sehr kostenintensiv. Daher braucht es in der Regel ab einem gewissen Punkt einen Partner aus der Industrie«, sagt Klein. In den vergangenen Jahren hat der Forscher mehrere Verwertungsprozesse mitgestaltet. Daraus ist ein Netzwerk von Expert*innen entstanden, das heute auch von der Universität genutzt wird. »Der Prozess von der Patentanmeldung bis zur Verwertung durch die Universität ist aufwendig und erfordert viele Ressourcen. Umso wichtiger sind funktionierende Strukturen und ich freue mich, dass diese zunehmend an den Fakultäten und der Universität gestärkt werden«, so Klein. 

Die DNA-Designerin 

Erfindungsgeist und die gewerbliche Anwendbarkeit eines neuen Forschungsergebnisses hat auch Professorin Dr. Stephanie Kath-Schorr bereits fünf Mal nachgewiesen. Die Chemikerin und Leiterin des Instituts für Organische Chemie der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät forscht an künstlicher und katalytischer DNA. Dabei entwickeln sie und ihr Team neue DNA-Bausteine für unterschiedliche Anwendungen. Künstliche DNA nutzt zum Beispiel andere Bindungen zwischen den Basenpaaren und findet unter anderem in der Medizin Anwendung. »Ich war schon immer fasziniert von der Frage: Was wäre, wenn DNA nicht nur Information speichern, sondern auch ›handeln‹ könnte?«, so Kath-Schorr.

Sie erforscht DNA-Sequenzen, die RNA gezielt erkennen und schneiden können. Sogenannte DNAzyme (katalytische DNAMoleküle) werden genutzt, um RNA-Viren zu bekämpfen. Zu den RNA- oder Ribonukleinsäure- Viren gehören unter anderen das Influenzavirus, das Hepatitis-C-Virus, das SARS-Virus sowie die Polio- und Masernviren. Ihnen ist gemein, dass sie ihr Erbgut in der RNA tragen, sodass ein Angriff darauf ihre Fähigkeit zerstört, sich zu vermehren. Aktuell arbeiten die Wissenschaftler*innen zusammen mit Kolleg*innen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf an einem DNAzym zur Behandlung einer Gruppe schwerer Viruserkrankungen, die unter anderem durch Zecken übertragen werden und im schweren Verlauf mit Blutungen und Multiorganversagen einhergehen können. Zwei Patente sind angemeldet: eins für die Anwendung und eins für die künstliche DNA-Verbindung selbst.

Die künstlichen DNA-Moleküle nutzen die räumliche Geometrie, um eine chemische Reaktion auszulösen. So kann die RNA in der Wirtszelle zerschnitten und unbrauchbar gemacht werden. Dieses System ermöglicht eine effizientere Wirkung mit geringerem Molekülmengenbedarf. »Es ist kein Einmal-Effekt, sondern ein Recycling-System. Das DNAzyme kann nach dem Schnitt direkt an die nächste RNA-Sequenz binden. Das macht es so effizient«, erklärt Kath-Schorr. Die Patentanmeldung wurde vor einem Jahr eingereicht, gerade liefert das Team die letzten Daten nach.

Dass sie bei der Anwendung an eine Patentierung gedacht hat, war kein Selbstläufer, sondern ergab sich aus den Strukturen der Universität: »Die Transferscouts an der Fakultät und Veranstaltungen zum Thema Transfer haben mein Bewusstsein geschärft.«

Aus schmerzlicher Erfahrung lernen

Die Chemikerin arbeitet schon viele Jahre in der Grundlagenforschung. »Es gibt einen Moment, in dem man sagt: ›Das ist nicht nur interessant. Das könnte wirklich etwas verändern‹«, sagt Kath-Schorr. Die Euphorie über neue Entdeckungen muss jedoch erst einmal im kleinen Kreis gefeiert werden. Die Erfahrung, dass eine Entdeckung nicht mehr geschützt werden konnte, weil sie schon in der Welt war, hat Kath-Schorr einmal schmerzlich gemacht. Vor Einreichung des Patentantrags hatte sie auf einer Konferenz die Struktur eines Moleküls auf einem Poster gezeigt. Heute weiß sie, dass sie zunächst das Patent anmelden muss – auch, wenn die Forschungsarbeit noch nicht ganz abgeschlossen ist: Nach der Anmeldung haben Forschende noch rund ein Jahr Zeit, Experimente nachzuliefern. Damit Neuentdeckungen patentierbar bleiben, müssen alle Mitarbeitenden in der Arbeitsgruppe auf die Notwendigkeit der strengen Vertraulichkeit hingewiesen werden – zumindest für die Zeit bis zur Einreichung einer Patentanmeldung.

Die Perspektive ausweiten 

Die Universität zu Köln erzielt bei der Förderung von Ausgründungen schon Spitzenergebnisse, beim Patentportfolio ist allerdings noch Luft nach oben. Doch das macht Bernadett Simon aus dem Forschungsdezernat keine Sorgen. Seit der Gründung des Prorektorats für Transfer und des Transferbüros an zentraler Stelle haben sich die Aktivitäten an der Universität intensiviert. »Der Aufbau eines Patentportfolios ist ein Marathon, kein Sprint«, resümiert sie. 

Sie sieht die Uni auf einem guten Weg, wenn die Forschenden, die Transferscouts, das Transferbüro und das Forschungsdezernat weiterhin engagiert zusammenarbeiten, um patentwürdige Erfindungen zu identifizieren, zügig zum Patent anzumelden und Forschende kontinuierlich zu unterstützen. Noch zögernden Wissenschaftler*innen möchte sie mitgeben: »Lohnt es sich? Das weiß man am Anfang nie. Aber eine erste Einschätzung aus unserem Team kommt schnell – und kostet nichts.« 


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